• Home
  • |
  • Blog
  • |
  • KfW 124 – Warum Sie diese 10 Fakten unbedingt kennen müssen!
Juni 2, 2013

Juni 2, 2013

KfW 124 – Warum Sie diese 10 Fakten unbedingt kennen müssen!

Der Einsatz von KfW 124 Fördermittel kann in manchen Situationen vorteilhaft sein, in anderen Fällen macht es keinen Sinn. Ein KfW Darlehen 124 ist per se nicht immer die beste Lösung.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau unterstützt mit ihren Programmen den Erwerb, den Neubau, Modernisierung und Sanierung von Wohnimmobilien.

In diesem Artikel geht es speziell um das Wohneigentumsprogramm KfW-124.

Was ist das KfW-124 Förderprogramm?

Diese Förderung kann Sie beim Kauf oder Neubau von Wohneigentum unterstützen. Mit bis zu 100.000 € werden beim Kauf der Kaufpreis, die Instandsetzung sowie die Notarkosten gefördert.

Während beim Neubau das Grundstück, vorausgesetzt es wurde maximal 6 Monate vor dem Antragseingang erworben, Arbeits- und Materialkosten, sowie Außenanlagen und Baunebenkosten wie zum Beispiel den Architekten und Beratet gefördert werden. 

Sie müssen spätestens ein Jahr nach dem Abruf des Kredits in die Immobilie einziehen. Außerdem ist ein Förderung von Eigentum möglich, wenn Sie unentgeltlich an Angehörige Überlassen werden. Damit ist zum Beispiel eine Wohnung am Studienort des Kindes, eine altersgerecht Wohnung für die Eltern oder auch der Ausbau des Dachgeschossen zur eigenständigen Wohneinheit im Haus der Eltern, gemeint.  

Da es in diesem Förderungsprogramm um selbstgenutzten Wohneigentum handelt sind Ferienhäuser bzw. Ferienwohnung und Objekte, die sich bereits in der Vermietung befinden, ausgeschlossen. Auch Nachfinanzierungen oder Wohnraumerweiterungen werden mit diesem Programm nicht gefördert.

Für diese Förderung gibt es zwei Arten der Finanzierung:

  1. Als endfälliges Darlehen, zahlen Sie während der Laufzeit von 4 bis 10 Jahren lediglich die Zinsen und am Ender der Laufzeit wird die Kreditsumme im Ganzen zurückgezahlt. 
  2. Bei dem Annuitätendarlehen ist die Laufzeit von 4 bis 25 Jahre und es gibt eine Tilgungsfreie Anlaufzeit die bis zu drei Jahre sein kann. In dieser Zeit werden nur die Zinsen gezahlt und danach einen gleichbleibenden Betrag an Annuitäten. 

Sie haben die Möglichkeit den gesamten Betrag des Kredits vor Ende der Laufzeit zu zahlen. Eine Sondertilgung dagegen ist nicht möglich. 

10 Fakten, die Sie vorher wissen sollten

Folgende Fakten sollten Sie auf jeden Fall beachten, falls Sie diese Fördermittel einbauen wollen:

  1. Der Kreditantrag muss unbedingt vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Für bereits erworbene Objekte bzw. begonnene Baumaßnahmen kann das Programm nicht mehr verwendet werden.
  2. Die KfW Bank vergibt den Kredit nicht direkt an Sie, sondern dieser wird von dem durchleitenden Kreditinstitut mitbeantragt. Das heißt, zuerst suchen Sie sich den Bankpartner aus, wo Sie die Gesamtfinanzierung beantragen möchten.
  3. Sprechen Sie das Thema staatliche Förderungen explizit bei Ihrer Bank oder Ihrem Vermittler an. Nicht immer sind Banken aus Gründen der Gewinnmaximierung daran interessiert, diese Art von Förder-Kredite
  4. Das Förderprogramm 124 ist nicht immer günstiger als ein vergleichbares Darlehen von einer Bank. Konkret in den Fällen, wo Sie mehr Eigenkapital einsetzen, bekommen Sie bei einigen Banken Zinsen, welche unter denen des Wohneigentumsprogramms Fragen Sie hier wieder am besten einen unabhängigen Finanzierungsprofi und vergleichen aktuelle Bauzinsen. Meist lohnt sich der Einbau bei Finanzierungen mit weniger Eigenkapital. Hier muss individuell geprüft werden. Schauen Sie sich hierzu auch den Artikel: “ Baudarlehen Zinsen – 6 Schritte zu Top Konditionen! “ an.
  5. Das KfW 124 Programm ist wesentlich unflexibler als die meisten anderen Bankdarlehen. Es besteht für Sie keine Option der Sondertilgung  während der Laufzeit und Sie haben auch keine Möglichkeit, den Tilgungssatz zu wechseln. Diese beiden Varianten finden sich heutzutage bereits bei den meisten Bankdarlehen wieder.
  6. Die Darlehen werden nur für Zinsbindungen von 5 und 10 Jahren angeboten. Sie können also für diesen Teil keine Zinsen länger als 10 Jahre festschreiben, was einer Strategie der längerfristigen Zinssicherheit entgegenstehen kann.
  7. Sie haben eine tilgungsfreie Anlaufzeit von mindestens einem Jahr (zwischen 1 und 3 Jahre frei wählbar). Hier zahlen Sie nur Zinsen. Beachten Sie dabei, dass sich Ihre Rate nach dieser Zeitspanne erhöht und Sie diese Erhöhung von Anfang an einkalkulieren sollten.
  8. Eine Verkürzung der Laufzeit des KfW Wohneigentumsprogramms 124 führt zu einer Verbesserung des Zinssatzes. Der Zins für eine 20-jährige Laufzeit liegt aktuell um 0,1% niedriger als eine Laufzeit von 35 Jahren in diesem Programm. Prüfen Sie daher auch diese Option. Aktuelle KfW-Konditionen finden Sie hier: kfw.de
  9. Es gibt nur einen maximalen bereitstellungszinsfreien Zeitraum von 4 Monaten, der auch nicht erweitert werden kann. Konkret für Neubauvorhaben ist dies wichtig zu wissen. Lassen Sie daher auf jeden Fall die KfW 124 Mittel tendenziell zuerst auszahlen und danach das andere Bankdarlehen (mit einem längeren bereitstellungszinsfreien Zeitraum). So vermeiden Sie unnötige Kosten durch anfallende Bereitstellungszinsen.
  10. Das Förderdarlehen kann mit anderen Programmen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau kombiniert werden.

Hier gibt es das Merkblatt für das KfW Wohneigentumsprogramm.

Fazit

Ob sich der Einbau des KfW 124 Wohneigentumsprogrammes lohnt, ist immer eine individuelle Angelegenheit und muss von Fall zu Fall betrachtet werden.

 

Über den Autor

Steven Schostag

Seit über 12 Jahren ausschließlich im Bereich der Immobilienfinanzierung tätig. Durch individuelle Lösungen können oft auch komplizierte Finanzierungen zum Erfolg geführt werden. 

Hinterlasse einen Kommentar

Your email address will not be published. Required fields are marked

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich hätte dazu folgende Frage:
    unser Sohn beabsichtigt eine Bestandsimobilie (Eigenheim) zusammen mit seiner Frau zu erwerben, hier die Fakten:
    Ursprünglicher Kaufpreis: 99.000€ inclusive Maklergebühr
    Kaufpreis aktuell: 84.000€ + Maklergebühr
    Der Kauf wird über Wohnriester über eine Bausparkasse wie folgt vorgenommen:
    60.000€ sofort und 20.000€ nach Eintrag im Grundbuch.
    Problem: Die Nebenkosten (Maklergebühr, Notar- und Grundbuchkosten) in Höhe von 15.000€ + anstehende Modernisierungsvorhaben wollte er übe das KfW Programm 124 finanzieren. Laut Bank ist das aus folgenden Gründen nicht möglich, wie folgt:
    – das Haus wurde von der Bank mit 80.000€ bewertet, durch KFW würde sich die Bewertung erhöhen, das wäre nicht zulässig, obwohl der Kaufpreis ursprünglich mit Maklergebühr 99.000€ gewesen wäre
    – geplant war ein KfW Antrag in Höhe von 25.000€ geplant, lt. Bank würde bei Bewilligung sich der Auszahlungsbetrag der Bausparkasse um diesen Betrag vermindern.
    Meine Frage:
    Stimmt das wirklich?
    Aus diesem Grund muss er nun einen Zusatzkredites abschließen.
    Für eine schnelle Rückantwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Freundliche Grüße
    Marion Gerisch

  2. Hallo Frau Gerisch,

    bei den KfW Darlehen müssen immer 2 verschiedene Aspekte betrachtet werden:
    1. Die Mittelverwendung der KfW Darlehen
    2. Die Sicherung des Darlehens durch die Bank

    In der Tat können mit dem KfW Wohneigentumsprogramm Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklerkosten) abgedeckt werden. Jetzt kommt es aber entscheidend darauf an, bis zu welchem Prozentsatz die Bank oder Bausparkasse in Bezug auf die Immobilie Finanzierungen begleitet. So gibt es Banken die nur 80% des Kaufpreises finanzieren und andere welche Ihnen auch 100% des Kaufpreises und zusätzlich die Nebenkosten mitfinanzieren.
    Nur mit letzteren Banken können Sie auch mit dem KfW Darlehen die Nebenkosten finanzieren.

    Die Bank oder Bausparkasse richtet sich immer nach dem sogenannten Niederstwertprinzip, d.h. der Kaufpreis ist entscheidend, nicht ein möglicher Wert bzw. ein früherer Kaufpreis. Ausnahmen gibt es nur bei Verkauf unter Verwandten.
    Das bedeutet, dass Ihre Bausparkasse 84.000 € zugrunde legt und nicht z.B. 99.000 €.

    Ich empfehle Ihnen hier ein Vergleichsangebot einzuholen, es gibt wie gesagt auch Banken welche Nebenkosten unter bestimmten Umständen mitfinanzieren.
    Melden Sie sich gern telefonisch oder über das Kontaktformular und ich helfe weiter.

  3. Hallo ich habe folgende frage..
    Mein bruder hat ein kfw darlehen in Höhe von 50000 € augenommen zum renovieren seines hauses.
    Nun verstehe ich den tilgungsplan nicht
    Muss er die tilgung in Höhe von 81€ uahlen die in vorderer spalte aufgelistet ist oder die tilgung mit zins in Höhe von 175€ was in letzter spalte steht?

    Mfg chrissy

    1. Hallo Chrissy,

      der Unterschied kommt daher zustande, dass die 81€ Rate eine reine Zinszahlung ist und die 175€ Zins und Tilgung enthalten. Bei KfW kann immer eine tilgungsfreie Anfangszeit zwischen 1-5 Jahren gewählt werden. In dieser tilgungsfreien Zeit werden nur Zinsen gezahlt, danach setzt erst die Tilgung ein. Das bedeutet, dass Ihr Bruder erst die 81€ monatlich zahlt und später (je nachdem wieviel tilgungsfreie Anfangsjahre vereinbart wurden) dann die 175€ monatlich.

  4. Hallo,

    reicht die finanzierende Bank den Antrag für KfW 124 nur dann ein, wenn sie sicher sind, den Hauptkredit zu übernehmen?
    In welcher Reihenfolge läuft das ganze ab?
    Unsere Bank sagt, die können uns erst eine schriftliche Zusage für die Finanzierung schicken und unsere Unterlagen prüfen, sobald die Unterlagen von der KfW geprüft und genehmigt wurden.
    Ist das nicht eigentlich genau andersrum???

    1. Hallo,

      in der Regel ist es so, dass die finanzierende Bank auch die gesamte Bonitätsprüfung im Vorfeld durchführt. Warum Ihre Bank dies so in der Reihenfolge macht, ist mir unbekannt.
      Die Frage ist auch, um welches KfW Programm es sich im Detail handelt, denn hier kann es in der Vorgehensweise der Banken Unterschiede geben. Am besten bei der Bank einmal nachfragen, warum so vorgegangen wird. Ich kann das aus der Ferne und auch aus Mangel an Informationen nicht beurteilen.

  5. Guten Tag,

    wie haben im Jahre 2013 einen Kredit von der Sparda Bank mit KFW 124 für ein selbstbewohntes Wohneigentum bezogen.
    Nun sind wir kurz in einer Situation, dass wir ggf. die Wohnung, wss mit öffentlichem Fprdergeld finanziert und nicht abbezalt wurde, an nicht Verwandte zw. Angehörige vermieten wollen.
    Ist das rechtlich möglich?

    Danke und Gruss
    Rajae

    1. Guten Tag,
      grundsätzlich ist eine Vermietung bei dem KfW Programm 124 nicht zulässig. In Ihrem speziellen Fall würde ich bei der KfW anrufen, um Klarheit zu erlangen, ob eine zeitlich befristete Vermietung möglich wäre.

  6. ich habe in 2009 kfw 124 in höhe von 55000eur genommen, zinse war damals hoch 4,9% ich wollte grösste Teil abtilgen, aber es ginge nicht. Meine Bank hatte gesagt, dass es immer abtilgen geht. Vertrag ist auf 15 jahre fest gelegt. Kann ich nach 10 jahre abtilgen? oder schon vorher?

    1. Guten Tag,
      Ihnen steht nach 489 BGB ein Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren mit einer Kündigumngsfrist von 6 Monaten zu. Eine Sondertilgungsoption beim KfW Programm 124 während der Laufzeit gibt es nicht.

  7. Hallo,

    ich habe vor eine Immobilie zu kaufen und habe mich wundgerechnet.
    Was ich eben aus Zufall auf der Homepage der KFW gelesen habe und hier in den Beiträgen bestätigt wurde ist, dass die Kaufnebenkosten mitfinanziert werden können.
    Die Kaufnebenkosten zu bezahlen stellt kein Problem dar. Aber wenn man die Kaufnebenkosten mitfinanzieren kann und auf diesen Gesamtbetrag sein Eigenkapital einbringt, bringt man prozentual gesehen mehr Eigenkapital ein -> niedrigerer Zinssatz!
    Welche Banken unterstützen denn die Mitfinanzierung der Kaufnebenkosten? Habe bei mehreren Banken angefragt, aber keine unterstützt das Angebot der KFW.

    Vielen Dank schoneinmal!

    1. Guten Tag,
      leider führt es immer wieder zu Verwirrungen bzgl. der Mitfinanzierung der Nebenkosten durch KfW Mittel. Grundsätzlich ist es so, dass die finanzierende Bank, welche auch den KfW Teil mitbeantragt, eine Finanzierung der Nebenkosten zustimmen muss. Wenn die Bank keine Kaufnebenkosten mitfinanzieren möchte, was so gut wie in allen Fällen vorkommt (es gibt Ausnahmen, wenn weitere Sicherheiten vorliegen), dann können Sie auch nicht mit KfW die Nebenkosten abdecken. Die Information auf der KfW Webseite sagt lediglich aus, dass als Verwendungszweck auch die Finanzierung der Kaufnebenkoeten zulässig wäre.
      Durch die Zahlung der Kaufnebenkosten bringt man zwar mehr Eigenkapital ein, allerdings führt das nicht zwangsläufig zu einer Verbesserung der Konditionen, da die Kaufnebenkosten nicht in den Wert des Objektes eingerechnet werden. Wenn von 10, 20 oder 30% Eigenkapitalanteil die Rede ist, kommen da meist immmer noch die Nebenkosten oben drauf, so das der reale Eigenkapitaleinsatz immer höher ist. Für eine Machbarkeitsprüfung werden in diesem Fall mehr Informationen benötigt, da es keine Standard Lösungen gibt. Gern helfe ich weiter. Füllen Sie einfach das Kontaktformular auf meiner Webseite aus.

  8. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe 2014 einen KFW Kredit 124 Über 50.000 Euro abgeschlossen, da ich in einem WOhnprojekt mitgemacht habe. Seit Oktober bin ich beruflich in Berlin und will meine Wohnung nun vermieten.
    Wie gehe ich am besten vor?
    Vielen Dank und beste Grüße
    K.Meyer

  9. Guten Tag,

    ich schreibe Ihnen nochmal mit etwas mehr Infos.

    ich habe 2014 einen KFW Kredit 124 Über 50.000 Euro abgeschlossen, da ich in einem Wohnprojekt mitgemacht habe und zu diesem Zeitpunkt die Planungen für die Realisierung des Projekts begannen..
    In diesem Jahr hat sich beruflich etwas bei mir verändert und ich wohne/arbeite nun in Berlin.
    Die Wohnung ist ab November bezugsbereit, daher habe ich eine Mieterin gesucht und vorerst einen auf 1 Jahr befristeten Vertrag mit ihr abgeschlossen.
    Meine Betreuerin bei der Bank über die der Kredit läuft meinte, dass ich die Veränderung der KFW Bank melden müsse und
    falls diese den Kredit 124 unter diesen veränderten Bedingungen nicht mehr anbietet, würde die Bank mir einen Kredit mit den gleichen Konditionen anbieten.
    Ich habe die KFW Bank noch nicht kontaktiert, d.h. noch keine Antwort dazu.

    Ich wusste vor 2 jahren ja noch nicht, dass sich meine Situation ändert..Haben Sie evtl. Erfahrungen, was die KFW Bank in solch einen Situation sagt?
    Gibt es eine Möglichkeit, dass ich den Kredit weiterhin behalten kann?
    Und wenn nein muss ich eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen bei frühzeitiger Vertragsauflösung.
    Wieviel wäre das in etwa?

    Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank und beste Grüße

    1. Guten Tag,
      ich bitte Sie darum, sich in diesem Fall direkt an die KfW zu wenden, da ich aufgrund der Komplexität und fehlendem Einblick keine fundierte Auskunft geben kann.
      MfG Schostag

  10. Guten Tag,

    ich habe folgende Frage. Mein Mann und Ich möchten jetzt für uns eine Wohnung kaufen, das wird aber unsere Zwischenwohnung. In 3-4 Jahren möchten wir für uns ein Haus kaufen. Die Frage ist, ob wir 2 mal KfW beantragen dürfen?

    LG,
    Iryna Das

    1. Sehr geehrte Frau Das,
      Sie können das KfW 124 Programm immer dann beantragen, wenn Sie die Immobilie selbst nutzen, das wäre ja in 3-4 Jahren der Fall. Die eher entscheidene Frage ist aber, ob das KfW 124 jetzt überhaupt Sinn macht, wenn Sie ggf. in 3-4 Jahren Ihre Immbilie wieder verkaufen. Dann würde nämlich eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Ich habe keinen Einblick in Ihre Situation, daher kann ich Ihnen auch nicht wirklich weiterhelfen. Gern können Sie Kontakt über das Kontaktformular aufnehmen, damit ich weiterhelfen kann.
      MfG Schostag

  11. Ich habe ein Kredit genommen für ein Neubau Reihenmittelhaus Energieeffizient Bauen (KfW-Programmnummer 153), was bald gebaut wird, aber nur 50.000 Euro für 0.75%.

    Frage: Hätte ich nicht 100.000 Euro bekommen können oder sollen und wenn ja kann ich die Mehrkosten an den Berater weiterleiten, bzw. bezahlen lassen.

    (Mein Verdacht ist, dass er weniger KfW beantragt hat um den Kredit von der Bank somit zu vermehren, um paar Euro mehr Provision zu bekommen leider auf meine Kosten.) Oder einfach eine Falschberatung.

    Noch ist kein Geld geflossen, was soll ich am Besten tun. Vielen Dank.

    1. Guten Tag, ich kann Ihnen zum Thema Beratung durch ein anderes Institut nichts sagen, da ich nicht alle Hintergründe kenne. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Vermittler. Korrekt ist, dass das Programm KfW 153 seit 01.04.2016 bis zu 100.000 € bereitstellt.
      MfG Schostag

  12. Hallo ich habe vor knapp 10 Jahren mit kfw das erste Haus gekauft, dann aber nach 3 Jahren die Verträge ausbezahlt da ich das Haus wegen Umzug und Hochzeit veräußert habe. Nun bin ich alleinerziehende Mama und möchte ein Haus kaufen. Mein Familienname hat sich geändert. Ist es nun möglich ein 2tes mal eine kfw förderung zu bekommen?

    1. Guten Tag,
      um die Frage zu beantworten, fehlen einige Informationen u.a. um was für ein KfW Programm es sich genau handelt. Wenn es sich um das Wohneigentumsprogramm 124 handelt, kann dieses wieder neu beantragt werden, sofern Sie die Immobilie selbst nutzen.
      MfG Schostag

  13. Hallo
    Eine Frage:
    Habe unter anderem das kfw 124 welches bei mir das schlimmste darlehen ist da die Zinsen schlecht sind und keine sondertilgung möglich ist. Habe eine Zinsfestschreibung für 10 Jahre bis 09.2021 ist es dann möglich dieses darlehen durch ein andres abzulösen oder bin ich dazu gezwungen bis 2046 Jahr abzuzahlen bis die 75000 ausgezahlt sind?

    Vielen Dank

    Gruß

    1. Guten Tag,
      nein, Sie sind nicht gezwungen, dieses Art des Darlehens bis zum Schluss weiterzuführen. Sie können dieses am Ende der Zinabindung 2021 durch ein anderes Darlehen ablösen. Das können Sie sogar heute schon durch ein sogenanntes „Forward Darlehen“ angehen. Es macht hier allerdings Sinn, dass die anderen Darlehen gleich mitabgelöst werden, damit die neue Bank an erster Stelle im Grundbuch stehen kann. Hier kommt es darauf an, wann dort die Zinsbindungen auslaufen bzw. um welche Kredite es sich handelt. Dazu fehlen mir die Informationen.

      VG Steven Schostag

  14. Hallo Schostag,

    ich hätte ebenfalls eine Frage.
    Ich möchte für meine Finanzierung von 275.000€ das KfW Darlehen mit 50.000 absichern. Die Zinsen beim KfW Darlehen sind noch günstiger wie jede andere Bank.
    Jetzt die Frage. Wie schwanken die Zinsen. Mal angenommen in 10 Jahren liegen die Zinsen der Banken bei 5%, geht die KfW mit ihren Zinsen dann genau so hoch, oder bleiben die in der Regel IMMER günstiger wie die Banken, da es ja Staatlich ist etc…?!

    Danke im Voraus für Ihre Antwort.

    1. Guten Tag,
      grundsätzlich orientiert sich die KfW ebenso am aktuellen Zinsmarkt wie andere Banken auch. Bei einem steigenden Markt steigen auch die Zinsen von KfW. Diese sollten trotzdem schon etwas niedriger liegen als bei anderen Banken. Garantiert werden kann dies allerdings nicht.

      VG Steven Schostag

  15. Guten Tag Herr Schostag,

    ich möchte ein Einfamilienhaus für insgesamt 420.000€ bauen und benötige 350.000 € Darlehen von meiner Bank.

    Jetzt ist die Frage ob sich das KFW 124 Programm lohnt?!

    Folgende Idee 1:
    200.000 Darlehen Hausbank (2,47%)
    100.000 KFW 153 (2,45% 20 Jahre) Sollzins habe ich mir noch sichern lassen
    50.000 KFW 124 (1,55%)

    Idee 2:
    250.000 Darlehen Hausbank (2,47%)
    100.000 KFW 153 (je 50.000 € auf 10 1,55% und 20 Jahre 2,45%) Sollzins habe ich mir noch sichern lassen

    Was macht mehr Sinn? Wir sind in der Lage 50.000€ in 10 Jahren abzubezahlen.

    Danke im Voraus für Ihre Antwort.

    1. Guten Tag,
      ob sich bstimmmte Darlehensbausteine lohnen bzw. Sinn machen, hängt von einer ganzen Reihe Faktoren ab, u.a. Ihren Präferenzen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich hier keine Empfehlung aussprechen kann, da ich Sie nicht beraten habe und mir einfach zu wenig Informationen vorliegen.

  16. Guten Tag Herr Schostag,

    ich verstehe das nicht ganz mit dem KFW Wohneigentumsprogramm und den Nebenkosten.

    Wir stecken gerade in folgender Situation:

    Kaufpreis Bestandsimmobilie: 350.000 €
    Kosten für Umbau und Modernisierung: 160.000 €

    Abzüglich Eigenkapital: 9.000 €
    Abzüglich Eigenleistung: 25.000 €

    Nebenkosten belaufen sich auf ca. 36.889,30 €

    Folgendes Finanzierungsangebot liegt uns vor:
    Bank: 432.000 €
    Nachrangdarlehen: 30.000 €
    KfW Wohneigentumsprogramm 124: 50.000 €

    Kann man mit dieser Konstellation die Nebenkosten mit dem KfW-Kredit bezahlen, sodass das Nachrangdarlehen wegfällt?

    Für eine rasche Antwort bedanke ich mich im Voraus.

    1. Ob man mit KfW die Nebenkosten abdecken kann, hängt von der Bank ab, die die Hauptfinanzierung macht. Die meisten lassen dies nicht zu. Um hier etwas sagen zu können, müsste ich mehr Informationen haben. Sie können sich gern über das Kontaktformular bei mir melden.

      VG Steven Schostag

  17. Guten Tag, wir beabsichtigen eine kleine Eigentumswohnung mit einem Kaufpreis von 45.000 Euro zu kaufen. Kann ich die Finanzierung zu 100% über daß KFW
    Programm 124 abwickeln? Auch die anfallenden Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer usw. ?

    Vielen Dank vorab
    Volker Beu

    1. Hallo Herr Beu,

      grundsätzlich wäre es möglich, mit KfW 124 die Nebenkosten zu finanzieren. Da Sie als Privatperson aber nicht direkt KfW Mittel beantragen können, sondern dafür eine „Hauptbank“ benötigen, obliegt es dieser, ob die Nebenkosten mitfinanziert werden können. Aus Erfahrung heraus kann ich sagen, dass dies eher so nicht funktioniert. Die Nebenkosten müssen auf anderem Wege finanziert werden. Für eine konkrete Beratung werden dazu mehr Informationen benötigt.

      VG Schostag

  18. Hallo Herr Schostag,

    wir beantragen aktuell einen Kredit 124 bei der KfW für die Sanierung einer zu kaufenden Immobilie.

    Mich interessiert, wie konkret die KW im Vorfeld die MIttelverwendung dargestellt bekommen möchte. Sind Kostenvoranschläge für die gesamte Summe notwendig?

    Zahlt die KfW dann nach Genehmigung die Gesamtsumme aus? Wieviel Spielraum hat man bei der Verwendung? Wenn ich z.B. mehr Eigenleistung erbringe, könnte ich für die frei werdende Summe auch eine „neue“ Verwendung finden.

    Danke für Ihren Rat

    1. Guten Tag,
      die Fragen lassen sich wie so oft nicht pauschal beantworten ohne weitere Informationen. Fakt ist, dass Sie Ihre Maßnahmen im Vorfeld schon recht genau kennen müssen und nach Abschluss der Maßnahmen auch dementsprechend belegen müssen. In der Regel bestätigt ein Sachverständiger dann auf einem Vordruck der KfW die ordnungsgemäße Fertigstellug.
      Es hängt auch maßgeblich von der Höhe des Darlehens ab, ob gleich alles ausgezahlt wird oder nach Baufortschritt. Wenden Sie sich bitte hierzu an Ihre Bank bzw. Vermittler, der Ihre Situation genau kennt. Dieser bzw. die Bank sollte sachkundig Auskunft geben können.
      VG Schostag

  19. Sehr geehrter Herr Schostag,

    wir möchten ein Haus kaufen und bei der Finanzierung das KfW124 einbeziehen. Wir möchten in drei Jahren das Dachgeschoss ausbauen und dann ggf. vermieten. Wäre dies möglich oder müssen wir dann ohne KfW 124 kalkulieren?
    Vielen Dank für die Hilfe und Liebe Grüße!

    1. Guten Tag,
      in diesem besonderen Fall würde ich einfach mal bei der KfW anrufen und dort nachfragen. Das könnte sicherlich auch Ihr Vermittler oder Ihre Bank für Sie erledigen, damit Sie hier eine fachkundige Aussage bekommen. Auf der anderen Seite ist mir nicht bekannt, dass nach Jahren eine Prüfung stattfindet, ob die Immobilie eigengenutzt wird oder nicht.
      VG Schostag

  20. Guten Tag,

    ich bewohne eine Eigentumswohnung, die ich vor ca drei Jahren erworben habe.
    Die Wohnung ist, u.a. mit einem KfW-Kredit finanziert.

    Nun möchte ich gerne ausziehen und die Wohnung vermieten.
    Ist dies einfach so möglich?
    Im Dahrlehensvertrag ist von KfW 124 die Rede, sprich selbst genutztes Wohneigentum.

    Mit freundlichen Grüßen
    Fr. Roth

    1. Guten Tag,
      in diesem besonderen Fall würde ich einfach mal bei der KfW anrufen und dort nachfragen. Das könnte sicherlich auch Ihr Vermittler oder Ihre Bank für Sie erledigen, damit Sie hier eine fachkundige Aussage bekommen. Auf der anderen Seite ist mir nicht bekannt, dass nach Jahren eine Prüfung stattfindet, ob die Immobilie eigengenutzt wird oder nicht.
      VG Schostag

  21. Hallo, würde gerne meinen Dachboden ausbauen. Problem ist das ich erst die gesamte Geschoss Decke neu machen lassen müsste.
    Kosten Voranschlag liegt bei 10.000 Euro oder mehr.

    Welche Variante steht mir bei der kfw zu?

    Einen Kredit in der Höhe würde ich von keiner Bank bekommen da meine Kredit Situation durch den Hauskauf erschöpft ist.

    Habe ich da überhaupt eine Chance?

    Vorab vielen Dank für Ihre Mühe.

    Gruß SH

    1. Guten Tag,
      eine abschließende Aussage ist mir leider aufgrund fehlender Informationen nicht möglich. Wenn ein grundbuchlich gesichererter Kredit (wozu auch KfW gehört) nicht mehr möglich ist, besteht noch die Möglichkeit auf ein Darlehen ohne grundbuchliche Sicherung zurückzugreifen (sog. Nachrangdarlehen). Diese setzt allerings voraus, dass Ihre Haushaltsrechnung das noch zulässt.
      VG Schostag

      1. Hallo Herr Schostag,

        Wir
        Möchten ein kfw55 Zweifamilienhaus Bauen.

        Welche kfw Mittel würde Sie allgemein vorschlagen ? Wir möchten eine kleine Rate wie möglich haben.

        Sowie eine wichtigere Frage wäre , wir wollen beide Wohnungen selber benutzen … kann man bei so einem Fall den kfw 124 somit 2x mal erhalten ?

        Laufzeit wollen wir für kfw sowie für den Hauptkredit auf 5 Jahre vereinbaren.

        Viele Grüße

        1. Guten Tag,

          vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine seriöse Antwort auf Ihre Fragen ist mir leider nicht möglich, da ich Ihre Umstände aktuell nicht kenne.
          Das Programm KfW 153 (für KfW 55) kann pro Wohneinheit jeweils einmal beantragt werden. Das KfW Programm 124 pro Vorhaben einmal. Das KfW 124 kann nur für eigengenutzten Wohnraum beantragt werden.
          Ob sich KfW lohnt, kann ich nur beurteilen, wenn Sie mir alle Eckdaten zu Ihrem Vorhaben mitteilen (siehe Anfrage oder Kontaktformular). Wenn eine niedrige Rate Ihr Ziel ist, ist KfW wohl nicht die erste Wahl, da di KfW Darlehen nur bestimmte Laufzeiten haben und die monatlichen Raten etwas höher liegen als bei vergleichbaren Bankdarlehen. Kommen Sie fern auf mich zu.
          VG Schostag

  22. Hallo zusammen,

    Ich habe mal eine Frage. Wir sind im Dezember in unsere Eigentumswohnung gezogen, haben KfW 124 (50.000€, 25 Jahre Laufzeit, Zinsbindung 10 Jahre) abgeschlossen.

    Wir haben nun ein Haus gefunden und würden es gerne kaufen. Die aktuelle Eigentumswohnung würden wir verkaufen.

    Kann man das Darlehen KfW 124 „mitnehmen“?
    Müsste man hier eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen? Wie hoch wären die ungefähr? Haben nun 15 Monate in der Eigentumswohnung gelebt.

    Danke vorab für das Feedback.

    Grüße,
    Elli

    1. Hallo Elli,
      danke für Ihre Fragen.
      Man kann einen sogenannten „Pfandwechsel“ durchführen. Das bedeutet, dass Darlehen bleibt bestehen, nur die Sicherheit der Bank (in dem Fall das neue Objekt) ändert sich. Ob das in der Praxis umsetzbar ist, kann ich aus Mangel an Informationen leider nicht beurteilen. Hierzu müssen Sie einmal Ihre Bank kontaktieren.
      GGf. ist es aber auch günstiger, ein neues Darlehen zu nehmen.
      Die Vorfälligkeitsentschädigung kann Ihnen nur Ihre Bank berechnen. Es gibt auch Rechner im Internet dazu, um ein erstes Gefühl zu bekommen.
      VG Schostag

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

Weitere Beiträge

Baukindergeld: Alle wichtigen Infos und Voraussetzungen

Baukindergeld: Alle wichtigen Infos und Voraussetzungen

Hypothek aufnehmen: Baufi-experts informiert

Hypothek aufnehmen: Baufi-experts informiert

So findest Du Deine Traumimmobilie im Durchschnitt 4 mal schneller:


In unserem kostenfreien Immobilienclub erhälst du bis zu 35 Objekte pro Woche

Sitemap