KfW 153 – Energieeffizientes Bauen
Im Zuge einer Baufinanzierung kommt es mitunter entscheidend auf die Zinskonditionen an. Genau deshalb sollten Verbraucher auch auf subventionierte Darlehen setzen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau unterstützt zukünftige Immobilienbesitzer mit diversen Programmen dabei.
Die KfW vergibt zinsgünstige Darlehen an Menschen, welche Immobilien nach bestimmten Gesichtspunkten errichten, sanieren oder kaufen. So ist z.B. das Programm KfW 153 eines der meistgenutzten und günstigsten Förderungen.
Was wird im Programm 153 gefördert?
Die KfW unterstützt den Kauf (Ersterwerb) oder den Neubau von Immobilien, welche einen bestimmten Energie Standard erfüllen. Die Unterscheidung wird hier in KfW-Effizienzhäuser 70, 55 und 40 getroffen.
Gefördert werden die Neubaukosten + Baunebenkosten (Grundstück ausgenommen) und beim Kauf der Kaufpreis + Nebenkosten. Die maximale Förderung pro Wohneinheit liegt aktuell bei 50.000 €. Außerdem besteht für Antragsteller die Möglichkeit, einen Tilgungzuschuss von bis zu 5.000,00 EUR zu erhalten. Informieren Sie sich über die jeweils gültigen Bedingen auf der Webseite der KfW.
Was wird nicht gefördert?
- Nicht gefördert werden Vorhaben, welche bereits begonnen haben
- Umschuldungen
- Ferien Immobilien
Wer kann das KfW Programm 153 beantragen?
Grundsätzlich kann jeder, der den Bau oder Kauf einer energieeffizienten Immobilie plant, die Fördermittel aus dem Programm KfW 153 beantragen. Die Immobilie kann selbstgenutzt oder vermietet werden. Für weitere Fragen zu den Förderprogrammen oder einem kostenfreien Bankenvergleich >> klicken Sie hier << oder >> hier <<.
Die Vorteile des KfW-153 Programms auf einen Blick:
- Günstiger Zins
- Jederzeitige Sondertilgungen oder komplette Rückführung des Darlehens möglich
- Mit anderen Fördermitteln kombinierbar
- 12 Monate bereitstellungsfrei
Sonstige Hinweise zum Programm Energieeffizientes Bauen:
- KfW 153 kann als Fälligkeitsdarlehen oder Annuitätendarlehen beantragt werden
- Tilgungfreie Anlaufjahre 1-5 Jahre
- Laufzeitvarianten von 10 – 30 Jahren
- Zinsfestschreibungen nur in Variante 10 Jahre möglich
Die richtige Vorgehensweise bei der Beantragung des Förderprogramms:
- Suchen Sie sich im ersten Schritt einen Energieberater der Ihnen sagen kann, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist. Hier können Sie sich informieren: http://www.energie-effizienz-experten.de/expertensuche
- Der Energieberater kümmert sich in diesem Zuge auch um die „Online Bestätigung zum Antrag“ , welche von der KfW benötigt wird. Bei einem Neubau bekommen Sie diese auch über Ihren Bauträger.
- Stellen Sie die Gesamtfinanzierung bei der Bank Ihrer Wahl sicher. Über diese wird dann auch das KfW 153 beantragt. Prüfen Sie auch die Möglichkeiten des KfW 124 Wohneigentumsprogramms. Gern verschaffen wir Ihnen einen kostenfreien Überblick über den gesamten Bankenmarkt und vergleichen unabhängig alle Angebote für Sie. Wenn Sie Zinskonditionen selbst vergleichen, schauen Sie sich auch den Artikel: „6 Schritte zu Top Baudarlehen Zinsen“ an.
- Nach Genehmigung des Bankdarlehens und Zusage der Förderung durch die KfW können Sie mit den Maßnahmen beginnen.
- Nach Fertigstellung der Maßnahmen muss die „Bestätigung nach Durchführung“ vom Energieberater unterzeichnet werden und innerhalb von 9 Monaten nach Vollauszahlung bei der Bank eingereicht werden.
Das Programm KfW 153 ist ein sehr zeitgemäßes, günstiges und flexibles Darlehen. Wenn möglich, sollte es als Beimischung auf jden Fall verwendet werden.