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Juni 13, 2013

Juni 13, 2013

Wertermittlungsgebühr – als unzulässig erklärt

Als Wertermittlungsgebühr werden die Kosten bezeichnet, welche von Banken, Kreditinstituten und Bausparkassen erhoben werden, um das zu finanzierende Objekt im Wert zu schätzen.

In den letzten Jahren wurden diese Kosten in den Darlehensverträgen mit aufgenommen und mussten vom Kunden getragen werden. Die Gebühren wurden unter anderem auch als Schätzkosten bezeichnet und betrugen meist zwischen 0,3 – 0,5% der Darlehenssumme. Diese Gebühr wurde in der Regel auch dann erhoben, wenn überhaupt kein Gutachten in Auftrag gegeben wurde.

Im Jahr 2007 wurde diese Gebühr erstmals vom Landgericht Stuttgart als rechtswidrig erklärt.

Die Begründung: Die Wertermittlung einer Immobilie erfolgt im eigenen Interesse der Bank oder Bausparkasse und dürfen demzufolge nicht auf den Darlehensnehmer umgelegt werden.

Diese Regelung erstreckt sich im Übrigen mittlerweile auf sämtliche Kreditverträge, in deren Zusammenhang , der Wert von Sicherheiten ermittelt wird. Die Urteile finden also auch außerhalb von Baufinanzierungs-Darlehen Anwendung.

Kunden, welche in den vergangenden Jahren eine Wertermittlungsgebühr bezahlt haben, können das bezahlte Geld zurückfordern. Einen Musterbrief dazu finden Sie hier: Musterbrief

Die meisten Banken und Bausparkassen haben mittlerweile reagiert und berechnen keine Wertermittlungsgebühren mehr, dafür weichen einige auf andere Kostenarten aus.

Deshalb empfiehlt es sich bei der Durchsicht der Darlehensverträge auch auf andere Kostenarten zu schauen.

Neben Wertermittlungsgebühren gibt es eine Reihe weiterer Kreditkosten, mit welchen Sie konfrontiert werden könnten.

 

Über den Autor

Steven Schostag

Seit über 12 Jahren ausschließlich im Bereich der Immobilienfinanzierung tätig. Durch individuelle Lösungen können oft auch komplizierte Finanzierungen zum Erfolg geführt werden. 

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  1. Hallo,
    wir haben ein Immobilien Darlehn seit dem 27.12.2006.
    Dafür haben wir Wertermittlungskosten bezahlt. Können wir die auch zurückfordern, wie die Bearbeitungsgebühren?
    Mfg. Liedtke

    1. Guten Tag Herr Liedtke,
      das hängt wieder vom Einzelfall ab. Da ich diesen nicht kenne bzw. keinen rechtlichen Rat erteilen kann, empfehle ich hier unter Vorlage des Darlehensvertrages einen Anwalt bzw. Verbraucherschutz zu kontaktieren. Dann kann in Ihrem Einzelfall geprüft werden, inwieweit Chancen auf Rückerstattung bestehen.

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