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Januar 28, 2021

Januar 28, 2021

Umschuldung – Die Wunderwaffe gegen Überschuldung?

Eine Überschuldung erscheint oft aussichtlos. Doch auch wenn Sie nicht unbedingt vor der Zahlungsunfähigkeit stehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Kreditbedingungen verbessern. Daher lohnt es sich – auch ohne Liquiditätsprobleme – einmal mögliche Alternativen zu bestehenden Verträgen in Betracht zu ziehen.

Dabei ist es jedes Mal eine Einzelfallentscheidung, ob sich eine Umstrukturierung Ihrer Darlehenssituation finanziell rentiert. Konsultieren Sie daher auch Finanzexperten bei Ihrer Entscheidung. Das Modell der Umschuldung findet auch auf staatlicher Ebene Gebrauch.

Erfahren Sie im folgenden Artikel, wo der Unterschied zwischen individueller und kollektiver Umschuldung liegt und auf was Sie genau achten sollten, wenn Sie diese erwägen.

Was versteht man unter Umschuldung?

Unter einer Umschuldung – auch umgangssprachlich bekannt als Kreditablösung – versteht man allgemein die Ersetzung eines Kredites mit einem anderen Schuldenverhältnisses. Dies kann verschiedene Gründe haben und macht besonders dann Sinn, wenn der Schuldner von geringeren Zinssätzen des neuen Vertrags profitieren kann oder wenn er statt mehreren kleineren Darlehen nur eine Schuld samt ihren Bedingungen bevorzugt. Dabei muss aus ökonomischen Gründen geklärt werden, inwiefern die Altkredite eine potentielle Ablöse vereinbaren können. Der neue Vertrag wird dann wirtschaftlich als Novation deklariert.

Juristisch gesehen gibt es eine klare Abgrenzung der Umschuldung zu anderen finanziellen Sanierungsmaßnahmen. Beispielsweise stellt ein klassischer Schuldenerlass keine Umschuldung dar, weil der Gläubiger nicht wechselt, sondern einen Teil seiner Ansprüche zu Gunsten des Schuldners abtritt. Ebenso bietet eine sogenannte Stundung nur eine Veränderung der Tilgungsverhältnisse und keine Umschuldung – eine oder mehrere Ratenzahlungen werden zusammengenommen abgerichtet. Eine Umschuldung mit Stundung liegt nur dann vor, sofern sich die Laufzeit nach hinten verlängert, da bestimmte Tilgungszahlungen ausgesetzt werden.

Eine Konsolidierung hingegen verändert den Status eines kurzfristigen Kreditvertrags in eine langfristige Beziehung mit demselben Gläubiger. Da es sich hier um zwei verschiedene Verhältnisse handelt, spricht man juristisch gesehen auch nicht von der Umschuldung. Zudem löst nicht jede Vertragsänderung und jeder Nachtrag eine Umschuldung aus; schließlich wird der alte Kreditvertrag nur modifiziert und nicht ersetzt. Der bisherige Gläubiger bleibt bestehen, weswegen er auch nachvollziehen kann, ob die Vertragsbedingungen auch mit den Änderungen eingehalten werden.

Erst wenn ein anderes Kreditinstitut in Erscheinung tritt und mit dem Schuldner eine Bürgschaft eingehen möchte, wird von Umschuldung gesprochen. Je nachdem, ob es sich um eine Privatperson als Schuldner, eine Firma oder ein ganzer Staat handelt, gibt es verschiedene Umstände zu beachten, die im Folgenden erläutert werden.

Umschuldung Geld

Umschuldung von Privatpersonen

Mithilfe einer Umschuldung kann eine Person, der eine Überschuldung droht, ihre Kreditwürdigkeit sowie ihre Liquidität maßgeblich verbessern. Denn das Inkrafttreten eines neuen Kredits – dieser wird meist von einem anderen Institut gewährt wie die laufenden Kredite – kann entweder allgemein bessere Zinskonditionen haben als die bestehenden Verträge oder sich nach einem variablen Zinssatz richten.

Zunächst müssen Sie als Schuldner Ihre Restschuld ermitteln, indem Sie die restlichen Zinskosten aufaddieren. Dann stellen Sie die Tilgungs- und Ratenzahlungen des möglichen neuen Kredits dem gegenüber und vergleichen die beiden Summen. Vergessen Sie jedoch nicht, die Umschuldungsgebühren miteinzubeziehen. Diese Kosten entstehen durch eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung (VFE), die Sie an Ihren bisherigen Gläubigern abtreten müssen oder etwaige Kosten für Anwälte, Notare oder anderen Experten.

Behalten Sie stets die Kündigungsfristen Ihrer bestehenden Kreditverträge im Auge. Bei Verträgen mit einem variablen Zinssatz können Sie eine Umschuldung mit einer Frist von mindestens drei Monaten anstreben, während ein Kredit mit fester Tilgungsrate in der Regel sechs Monate Kündigungsfrist mit sich ziehen.

Fast immer endet ein Kreditvertrag allerdings nach zehn Jahren Laufzeit. Wenn Sie vorher den Vertrag kündigen wollen, wird die angesprochene Vorfälligkeitsentschädigung des Instituts eingefordert, damit restliche Kreditansprüche noch geltend gemacht werden können. Der spezielle Fall der Umschuldung Ihrer Baufinanzierung bedarf es noch weitere Überlegungen und Rahmenkonditionen.


Umschuldung von Unternehmen

Gerät ein Unternehmen in eine Situation fehlender Bonität, kann auch hier die Umschuldung eine Alternative sein, um die finanzielle Lage der Firma wirtschaftlich zu verbessern. Derart kann die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers wieder hergestellt werden, sodass weitere Kreditveränderungen angestrebt werden können.

Besonders empfehlenswert ist das Programm, wenn die Raten und Tilgungen (der Kapitaldienst) 400 % des verfügbaren Cashflows übersteigen. Die betriebswirtschaftliche Kennzahl sowie der Schuldendienstdeckungsgrad sind hier maßgeblich. Zudem wird ermittelt, welcher Gläubiger den größten Schuldenanteil besitzt und mit eben diesen wird die Umschuldung dann durchgeführt.

Die Umschuldungen in Unternehmen kann eine übertriebene Kreditaufnahme der Geschäftsleitung vorangegangen sein. Allerdings können sich auch Fehlinvestitionen, hohe Verluste oder fehlendes Eigenkapital negative auf eine Firmenbilanz auswirken, sodass die bestehenden Gläubiger nicht weiterbezahlt werden können. Diese sind in der Regel andere Firmen, Lieferanten und Produzenten, Gesellschafter und Aktionäre, das Finanzamt oder Banken sein.


Umschuldung von Staaten

Seit der Finanzkrise Mexikos 1982 stellt die Umschuldung auch eine Möglichkeit dar, dass überschuldete Staaten wieder etwas an Kreditfähigkeit und Liquidität gewinnen. Jüngstes Beispiel ist die Zahlungsunfähigkeit Griechenlands ab 2007, bei der vielerorts diskutiert wurde, ob die Umschuldung als echte Möglichkeit bei drohendem Zahlungsmoratorium wahrgenommen werden sollte. Falls ein Land mit einer Verschuldung von über 60 % oder mit einer Neuverschuldung von mehr als 3 % gemessen am Bruttoinlandsprodukt konfrontiert wird, sind Umstrukturierungsmaßnahmen des Staates von Nöten.

Außerdem können auch die Exporterlöse, die Steuereinnahmen, Korruption und das Guthaben der Zentralbank negative Einflüsse auf die Liquidität des Staates haben. Auf lange Sicht gesehen, kann dieser den Gläubigern dann die geforderten Raten nicht mehr zahlen und der Staatshaushalt wird zahlungsunfähig. Beispielsweise gelten hierbei weitere Grenzen, wie 150 % der Exporterlöse für die Staatsschulden ins Ausland.

Diverse Aufsichtsinstanzen wie die EU, der internationale Währungsfonds oder die Weltbank bezeugen, dass eine beantragte Umschuldung gut durchgeführt werden kann und dass sie auch erfolgsversprechend ausfällt.

Umschuldung Staat

Gibt es Kritik an dem Umschuldungsmodell?

Es gibt in einigen Einzelfällen Unklarheit darüber, ob eine Umschuldung finanziell Sinn macht oder die Schuldensituation gar verschlimmern könnte. Dabei spielt die Vorfälligkeitsentschädigung eine nicht zu unterschätzende Rolle – ebenso wie die allgemeinen Bearbeitungsgebühren des Neukredits. In dem Fall von Unternehmen und Staaten ist die Umschuldung darüber hinaus nur eine temporäre Lösung, die zwar die aktuelle Situation optimieren kann, aber nicht die Ursache der Schuldenprobleme bekämpft.

Verlässt man sich nur auf die Kraft der Übertragung der Schuldenlast, läuft man sehr schnell Gefahr, wieder zahlungsunfähig zu werden. Denn die Schwächen, die zur ersten Überschuldung geführt haben, bleiben schließlich bestehen.

Ein weitere wichtiger Kritikpunkt der Umschuldung ist die Einbeziehung von Zinsbindung und gewisser Klauseln in Kreditverträgen. Die (Cross-)Default-Klausel, Pari-Passu-Klausel oder die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ermächtigen dem Gläubiger, den noch ausstehenden Anleihe- und Ratenbetrag sofortig und komplett einzufordern. Das heißt, Sie müssten mit der letzten Rate Ihres Altkredits sämtliche restliche Zahlungen auf einen Schlag leisten.

Darüber hinaus kann ein derartiger Verzugsfall auch eine ganze Kündigungswelle des Gläubigers auslösen, sofern noch weitere Kreditbeziehungen mit diesem bestehen. Damit kann die Sicherheit Dritter bei Staats- und Unternehmenskrediten gewährleistet werden. Generell kann eine Umschuldung als Kreditereignis gewertet werden, das – ähnlich wie ein Schuldenerlass auch – eine Zahlungspflicht des Schuldners ausgelöst wird.


Wann lohnt sich eine Umschuldung?

Eine Umschuldung lohnt sich, wenn die Tilgungsbedingungen des Kreditvertrag mit dem neuen Gläubiger inklusive Umschuldungskosten unterm Strich günstiger ausfallen als die Restschuld des Altkredits. Mit Augenmerk auf die Kündigungsfristen kann auch die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung umgangen werden, was finanziell sich auch positiv auswirken kann.

Jedoch ist nicht nur das pure Zinsniveau ausschlaggebend für den Erfolg der Umschuldung, sondern auch die Berücksichtigung verbesserter Tilgungsraten und Fälligkeiten. Zudem kann eine Umschuldung auch dann sinnvoll sein, wenn mehrere verschiedene Kredite zu einem Gesamtkredit zusammengefasst werden kann. Dies löst nicht nur die Zahlung einer Komplettrate, sondern auch eine bessere Übersicht für Schuldner uns Gläubiger, aus.

Während eine Umschuldung bei Privatmenschen auch dann profitabel ist, wenn sich dieser nicht in einer Schuldensituation befindet, machen Unternehmen und Staaten oft von der Umschuldung Gebrauch, wenn sie finanziell keinen anderen Ausweg sehen. Wenn Sie ein laufendes Darlehen haben, lohnt sich die Gegenüberstellung der gegenwärtigen und möglichen Vertragsbedingungen, sodass Sie im Bestfall in der Lage sind, hohe Gewinne bei einem Wechsel zu erhalten. Die Veränderung von fixen Zinssätzen zu variablen oder andersherum kann wirtschaftlich äußerst lukrativ sein und sollte innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten auch genutzt werden.

Im Falle von Unternehmen- und Staatsverschuldung hilft die Umschuldung, vorausgesetzt, die resultierende Liquidität kann dazu benutzt werden, die Ursachen der finanziellen Situation zu lindern. Dabei kann sich die aktuelle Lage der Firma und des Staatshaushaltes derart schnell verändern, dass sich eine regelmäßige Prüfung der Umschuldung durchaus lohnt. Der Neuzins sollte auch hier eine Ersparnis herbeiführen, die höher ausfällt als die Umschuldungskosten.

Allgemein lässt sich auch sagen, dass eine Umschuldung auch dann sinnvoll erscheint, wenn andere Sanierungsmaßnahmen wie die Konsolidierung, ein Schuldenerlass, eine Stundung oder Vertragsänderungen nicht durchführbar sind – sei es durch fehlende Kulanz der Gläubiger oder wegen genannter Klauseln, die die finanziellen Schwierigkeiten eher verschlimmern könnten.

Umschuldung Fazit

Fazit

Egal, ob sich die Kreditkonditionen bei Ihnen oder sich die Staatskredite auf nationaler Ebene optimiert werden sollen, das Prinzip der Umschuldung ist in der Ökonomie allgegenwärtig. Dabei sollte vorher dringend geprüft werden, ob sich die finanzielle Situation mit einem neuen Kredit und einem neuen Gläubiger dermaßen verbessert, dass die Ersparnis ausreichend Mittel ergibt. Sowohl die Kündigungsfristen als auch die Verträge der Altkredite sollten stets ausführlich miteinbezogen werden, damit die Umschuldung auch von Erfolg gekrönt wird und nicht in eine noch misslichere Lage münden würde.

Die einzelnen Faktoren sind derart unterschiedlich, dass es empfehlenswert ist, unabhängige Finanzexperten zu Rate zu ziehen.

Über den Autor

Steven Schostag

Seit über 12 Jahren ausschließlich im Bereich der Immobilienfinanzierung tätig. Durch individuelle Lösungen können oft auch komplizierte Finanzierungen zum Erfolg geführt werden. 

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