Baufinanzierungs-News Februar 2021

  • Anziehende Zinsen im Februar 2021
  • Architektenhonorare ab 01.01.2021 frei verhandelbar

Anziehende Zinsen für Baugeld im Februar

Über Monate hinweg entwickelten sich die Zinsen für Baugeld seitwärts. In den letzten Wochen erhöhten Kreditinstitute reihenweise Ihre Konditionen. Teilweise liegen wir nun 0,2% – 0,3% höher.

Langfristig ist dies sicher noch eine überschaubare Bewegung. Vor dem Hintergrund des weltwirtschaftlichen Umfeldes könnte dies allerdings tatsächlich auch so etwas wie eine Trendumkehr sein.

Schauen wir uns zunächst an, warum die Zinsen gestiegen sind und warum sich diese Entwicklung fortsetzen könnte:

Steigende Renditen am Anleihemarkt

Entgegen der weitläufigen Meinung, dass die Zinsen für Baugeld hauptsächlich von den EZB Leitzinsen abhängen, orientieren sie sich mehr an den Renditen der Staatsanleihen. Und diese haben in den letzten Wochen ordentlich angezogen. Sie dienen quasi als Vorläufer der Hypothekenzinsen.

Anziehende Inflation

Auch die Inflationsrate ist ein Indikator für Baugeldzinsen. Und die Inflationsrate zeigt ebenfalls nach oben. Bei einer zukünftigen Wirtschaftserholung und Wiedereröffnung der Geschäfte wird eine höhere Nachfrage auf ein begrenztes Angebot stoßen. Dies begünstigt die Inflation.

Risikoaufschläge der Banken

​​​Durch das vorherrschende Umfeld sind Banken auch teilweise dazu übergegangen, Risikoaufschläge in den Konditionen einzupreisen. Höhere Risken in Form von erhöhten Kreditausfällen sollen ausgeglichen werden.​​​

Fazit

Es ist zwar nicht davon auszugehen, dass wir schnell deutlich höhere Zinsen sehen werden. Der Trend zu einer moderaten Zinssteigerung ist dennoch gegeben.

Was heißt das nun für den Verbraucher?

​Speziell Menschen, die bereits Darlehen zu laufen haben und wo die Zinsbindung in den nächsten Jahren ausläuft, sollten sich das Forward Darlehen näher ansehen. Es ist möglich, sich bereits heute, die Zinsen für die Zukunft zu sichern und sich auch gegen Zinssteigerungen abzusichern.

Aber auch Bauherren, die aktuell darüber nachdenken zu kaufen oder zu bauen, sollten das Thema Finanzierung nicht auf die lange Bank schieben.

Architektenhonorare sind ab dem 01.01.2021 verhandelbar

Ab dem 01.01.2021 können Sie Leistungen von Architekten frei verhandeln. Vor dem genannten Datum gab es eine Verordnung für die Höchstsätze und Mindestsätze der Architektenhonorare. In dieser Spanne war es möglich die Honorare zu verhandeln.

Aktuell gibt es diese Höchst- und Mindestsätze nicht mehr.

Die Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) bietet nun eine Orientierungshilfe, ist aber nicht mehr verbindlich. Ob diese Änderung für den Endverbraucher zum Vorteil oder Nachteil ist, wird sich erst in der Praxis zeigen müssen. Sicherlich macht es Sinn, sich nach wie vor an der HOAI zu orientieren.

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