Baufinanzierungs-News Januar 2021

In dieser Ausgabe lesen Sie:


  • Das Baukindergeld endet bald!
  • Halbierung der Maklercourtage
  • Änderungen bei der KfW Förderung

Ende des Baukindergeldes zum 31.03.2021

Das Ende des Baukindergeldes naht. Dabei sollte dies eigentlich schon zum 31.12.2020 enden. Aufgrund der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden Zahlungsproblemen bei einigen Familien, wurde die Frist jedoch um drei Monate verlängert.
Um Baukindergeld zu erhalten ist ein unterschriebener notarieller Kaufvertrag oder Ihre Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 Voraussetzung.

Die eigentliche Förderung endet weiterhin planmäßig zum 31. Dezember 2022. Um diesen Zuschuss zu erhalten, muss der Einzug spätestens bis sechs Monate danach nachgewiesen sein. Dies erfolgt ganz einfach über die Meldebescheinigung. Der Antrag (Programm Nr. 424) wird bei der KfW-Bank über das entsprechende Zuschussportal gestellt.

Beim Baukindergeld erhalten Familien mit Kindern und Alleinerziehe vom Staat einen Zuschuss. Dieser beträgt in einem Zeitraum von zehn Jahren 12.000 € pro Kind, welche in Jahresraten von je 1.200 ausgezahlt werden. Dabei liegt die Einkommensgrenze bei 90.000 Euro, wenn man ein Kind hat. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um weitere 15.000 Euro. Als Einkommen zählt dabei das zu versteuernde Einkommen des gesamten Haushaltes.

Halbierung der Maklercourtage

Dank dem Gesetz zur Halbierung der Maklercourtage können Immobilienkäufer tausende Euro sparen. Dies wird durch das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ festgelegt. Die Bestimmung ist seit dem 23. Dezember 2020 in Kraft und entlastet die Käufer, da die Kosten jetzt mindestens auch zur Hälfte vom Verkäufer getragen werden müssen.

So können vier- bis fünfstellige Beträge gespart werden. Das zeigt ein Rechenbeispiel:

Bei einem durchschnittlichen Hauspreis von 320.000 Euro und einer üblichen Maklercourtage von 7,14 Prozent lagen die Kosten bei 22.848 Euro. Durch den Mindestanteil von 50 Prozent von den Verkäufern liegen die Kosten nur noch bei 11.424 Euro.

Käufer werden so nicht von hohen Nebenkosten überrascht, welche sie gegebenenfalls nicht mit einkalkuliert haben.

Jedoch sollte man bedenken, dass die Verkäufer die zusätzlichen Kosten gegebenenfalls auf den Hauspreis aufschlagen, diese sind dann aber deutlich einfacherer zu kalkulieren und werden nicht „übersehen“.

Anpassungen bei den KfW Programmen

Bei der KfW startet das BEG Wohngebäude Programm, welches als Zuschuss- und Kreditförderung fungiert. Hinzu kommt die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen, auch BEG EM abgekürzt. Dabei wurden die Fristen verändert, sodass keine Förderlücke beim Endkunden entsteht. Dafür können bis zum 30.06.2021 weiterhin Anträge bei der KfW gestellt werden. Diese umfassen die Programme „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ für Förderkredite bei Neubauten und Sanierungen zum Effizienzhaus beziehungsweise Effizienzgebäude. Außerdem umfasst es diverse Einzelmaßnahmen (KfW 151, 152, 153) und Effizienzhauszuschüsse (KfW 430). Dabei werden auch die Fachplanung beziehungsweise Baubegleitung für diese Maßnahmen gefördert (KfW 431).

BEG Sanierung Effizienzhaus/-gebäude mit Erneuerbare Energien (EE)- und Nachhaltigkeitspaket:

  • Förderfähige Darlehenssumme wird von 120.000 Euro auf 150.000 Euro pro Wohneinheit angehoben
  • Tilgungszuschuss wird um 5,00% je Effizienzniveau für Wohngebäude erhöht

BEG Neubau Effizienzhaus/-gebäude mit Erneuerbare Energien (EE)- und Nachhaltigkeitspaket:

  • Förderfähige Darlehenssumme wird von 120.000 Euro auf 150.000 Euro pro Wohneinheit angehoben
  • Tilgungszuschuss wird um 2,50% je Effizienzniveau für Wohngebäude erhöht

BEG Einzelmaßnahme:

  •  Förderfähige Darlehenssumme wird von 50.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit angehoben

Tragen Sie einfach Ihre Mail rechts in das Formular ein und erhalten Zugang zu unserem Finanzierungs Spezial Bereich:


  • hilfreichen Checklisten
  • Erste-Schritte Anleitung
  • regelmäßige Marktupdates


Wenn Sie den Zugang anfordern, willigen Sie damit ein, dass ich Ihnen in Zukunft themenbezogene Emails senden darf. 

Sitemap