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März 8, 2021

März 8, 2021

Baukindergeld: Alle wichtigen Infos und Voraussetzungen

Was ist Baukindergeld?

Das Baukindergeld stellt eine finanzielle Förderung speziell für Familien dar. Es unterstützt Familien mit mindestens einem Kind beim Immobilienkauf und -bau. Das Ziel dabei ist es, Familien den Kauf oder den Bau ihrer Immobilie zu erleichtern. Gleichzeitig will die Bundesregierung den Wohnbau anregen und dadurch die Altersarmut und die Wohnraumknappheit bekämpfen. Dadurch fördert sie parallel den sozialen Wohnbau und es wird mehr Wohnraum geschaffen.

Die finanzielle Förderung durch das Baukindergeld erhalten Sie unabhängig von der Art und der Größe Ihres Wohneigentums. Es ist egal, ob es eine 200-m2-große Bestandsimmobilie ist, eine Dreizimmerwohnung oder ein klassisches Einfamilienhaus. Dabei ist der große Vorteil des Baukindergeldes, dass Sie dieses nicht zurückzahlen müssen und das Geld voll und ganz in Ihre Immobilie investieren können.

Schon bis August 2020 haben bereits 260 000 Familien und Alleinerziehende ihre Vorteile aus der finanziellen Förderung gezogen. Dabei steht Ihnen das Baukindergeld jedoch nicht bedingungslos zu, sondern ist in bestimmte Rahmenbedingungen gegliedert.

Voraussetzungen für das Baukindergeld

Um von dem Baukindergeld Gebrauch machen zu können, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Dabei gilt der Förderzeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.03.2021. Das bedeutet, dass bis spätestens 31.12.2023 Anträge auf die finanzielle Unterstützung durch das Baukindergeld angenommen werden.

Sie können die finanzielle Unterstützung lediglich erhalten, wenn Sie mindestens ein Kind haben und für dieses noch Kindergeld beziehen. Ihr Anspruch auf das Baukindergeld steht so lange wie der Anspruch auf das Kindergeld, also höchstens bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. Danach ist die Auszahlung nicht mehr möglich. Außerdem sind Singlehaushalte und (Ehe-) Partner ohne Kinder generell aus der Förderung ausgeschlossen und haben keinen Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung.

Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass Ihr versteuerndes Haushaltseinkommen nicht die Grenze von 75 000 Euro im Jahr übersteigen darf. Liegt dieses über der Grenze, können Sie kein Baukindergeld erhalten. Pro Kind gilt zusätzlich ein Freibetrag von 15 000 Euro. Das macht folglich 90 000 Euro bei Familien mit einem Kind und bei Familien mit zwei Kindern darf die Einkommensgrenze nicht über 105 000 Euro im Jahr liegen.

Zur Berechnung des Haushaltseinkommens wird das Durchschnittseinkommen des vorletzten Jahres und dem wiederum davor (gemessen an dem Zeitpunkt der dem Antragstellung) herangezogen. Wenn Sie den Antrag 2021 stellen, werden die beiden Einkommenssteuerbescheide von 2018 und 2019 als Berechnungsgrundlage verwendet.

Den Antrag können Sie stellen, wenn den Kaufvertrag ab dem 01.01.2018 unterschrieben oder ab diesem Zeitpunkt eine Baugenehmigung erhalten haben. Darüber hinaus gilt die Förderung nur für erstmalige Neubauten und den Erwerb von selbst genutzten Immobilien, welche sich in Deutschland befinden müssen.

Sie können kein Baukindergeld beantragen, wenn Sie ein Haus kaufen, dessen Preis niedriger ist als der Baukindergeldzuschuss, den Sie bekommen würden.

Außerdem hat keiner den Rechtsanspruch auf das bundesweite Baukindergeld. Es wird nur ausgezahlt, solange Mittel vorhanden sind. Bislang sind 9,9 Milliarden Euro eingeplant, bis August 2020 wurden bereits 5,5 Milliarden Euro ausgezahlt.

Höhe der Förderung

Wird Ihr Antrag genehmigt, erhalten Sie pro Kind 1200 Euro Zuschuss pro Jahr. Die Zeitspanne der Förderung beträgt dabei höchstens zehn Jahre. Für jedes Ihrer Kinder bekommen Sie in den zehn Jahren der Förderung 12 000 Euro. Sie leben im Bundesland Bayern? Dann dürfen Sie sich freuen. In Bayern liegt der Zuschuss pro Kind bei 1500 Euro – also 300 Euro über dem bundesweiten Zuschuss. Sie können das „Bayerische Baukindergeld Plus“ bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (Bayernlabo) beantragen. Allerdings geht das erst, nachdem die KfW das reguläre Baukindergeld für Sie genehmigt hat. Dies stellt Ihr zusätzliches Kapital für die gekaufte oder zu bauende Immobile dar.

Je mehr Kinder Sie haben, desto höher wird Ihre Förderung demnach ausfallen. Die Auszahlung des Baukindergeldes erfolgt immer in jährlichen Abschnitten und jeweils im gleichen Monat. Ihren persönlichen Auszahlungstermin finden Sie auf der Auszahlbestätigung.

Sollten Sie Ihre Immobilie vor Ablauf der Zehnjahresfrist verkaufen oder nicht mehr als Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz nutzen, dann sind Sie unter allen Umständen dazu verpflichtet, die KfW sofort darüber zu informieren. Die Förderung durch das Baukindergeld endet dann vorzeitig.

Was wird gefördert?

Mit dem Baukindergeld fördert die Bundesregierung sowohl Bestandsimmobilien, als auch Neubauten für die Selbstnutzung. Kaufen Sie ein Haus oder eine Wohnung für Ihre Familie, können Sie den Antrag stellen. Diesen können Sie auch stellen, wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung sanieren oder umbauen wollen.

Dabei sollten Sie jedoch berücksichtigen, dass nur die erste Anschaffung der Immobilien mit dem Baukindergeld gefördert wird. Bei allen zusätzlichen Immobilien werden Sie keine finanzielle Unterstützung durch das Baukindergeld erhalten. Außerdem sind Sie von der Förderung ausgeschlossen, wenn sie bereits eine selbstgenutzte, vermietete oder unentgeltlich überlassene Immobilie besitzen. Ebenso gilt dies, wenn Sie leerstehendes oder durch Nießbrauch genutztes Wohneigentum besitzen.

Aktualisierungen

Für eingehende Anträge ab dem 17.05.2019 gelten weitere Bestimmungen:

Seit dem 17.05.2019 ist die Antragsfrist verlängert. Seit diesem Zeitpunkt muss der Antrag spätestens sechs Monate nach Einzug in die Immobilie gestellt werden. Dabei gilt das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. Wenn Sie vor dem 18.09.2018 in Ihre Immobilie gezogen sind, konnten Sie den Antrag bis zum 31.12.2018 stellen.

Zudem werden keine Ferien- und Wochenendimmobilien im Rahmen des Baukindergeldes unterstützt. Auch Schenkungen, Erben und andere Übertragungen von Immobilien durch (vorweggenommene) Erbfolge werden gänzlich aus dem Projekt ausgeschlossen.

Zudem erhalten Sie kein Baukindergeld, wenn die Immobilie aus dem Erwerb oder der Übertragung Ihres (Ehe-) Partners oder von Verwandten in gerader Linie stammt. Auch der Wiedererwerb einer Immobilie, welche schonmal Ihr Eigentum war, gilt als Ausschlusskriterium für die finanzielle Unterstützung.

 

Antrag stellen

Die Förderung des Baukindergeldes können Sie bei der KFW beantragen. Diese läuft bei der KfW unter den Zuschuss 424. Demnach können Sie den Antrag bequem über das KfW Zuschussportal stellen. Auf dem angefügten Merkblatt sind nochmals alle Rahmenbestimmungen des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) vermerkt. Den Antrag können Sie jedoch erst stellen, wenn Sie bereits in Ihre neue Immobilie eingezogen sind. Als Nachweis dient dabei die amtliche Meldebescheinigung. Dabei müssen Sie darauf achten, dass der Antrag spätestens sechs Monate nach dem amtlichen Einzug eingegangen sein muss.

Nach der erfolgreichen Registrierung im Zuschussportal der KfW können Sie Ihren Antrag bequem Online stellen. Dafür müssen Sie einfach das entsprechende Online-Formular ausfüllen, indem Sie die gewünschten Informationen, unter anderem Ihren Namen, Ihre Adresse und die Anzahl Ihrer Kinder angeben. Nachdem Sie alles vollständig ausgefüllt haben und außerdem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sowie Datenschutzhinweise gelesen und akzeptiert haben, können Sie den Antrag abschicken.

Nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Aufforderung, Ihre Identität per Video- oder Postident-Verfahren nachzuweisen. Zudem müssen Sie auch alle notwendigen Nachweise hochladen. Erst nachdem Sie die Meldebestätigung, den Grundbuchauszug und die Einkommenssteuerbescheide hochgeladen haben, gilt Ihr Antrag als vollständig und wird schnellstmöglich bearbeitet.

Lohnt sich das Baukindergeld?

Legen Sie den Kauf oder den Bau einer Immobilie in Betracht, dann sollten Sie sich dies auch ohne die finanzielle Unterstützung durch das Baukindergeld leisten können. Natürlich stellt das Baukindergeld eine große Stütze dar, doch insbesondere in Großstädten sind die Immobilien- und Baupreise so hoch, dass die Fördersumme nicht einmal dafür reichen wird, um anfallende Baunebenkosten wie Maklergebühren oder Notarkosten zu decken.

Haben Sie sich für den Bau oder den Kauf einer Immobilie in einer ländlichen Region entschieden, können Sie mehr Nutzen und Vorteile aus dem Baukindergeld ziehen.

 

Baukindergeld richtig nutzen

Wenn Ihr Antrag auf das Baukindergeld angenommen wurde, sollten Sie beachten, dass Ihnen dieses nur jährlich ausgezahlt wird und dass Sie es erst beantragen können, wenn Sie bereits in die jeweilige Immobilie eingezogen sind.

Auch aus Sicht der Bank lohnt sich ein Blick: Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bank Ihre mögliche Finanzierung der Immobilie oder Ihres Baus prüft, sieht sie das Geld als noch nicht vorhanden an. Das Baukindergeld kann Ihnen also nicht als Eigenkapital dienen.

Die Förderung durch das Baukindergeld kann jedoch dazu beitragen, dass Sie Ihren Baukredit schneller abzahlen oder für eine Sondertilgung verwenden können. Dadurch sparen Sie auf jeden Fall Zinskosten und sind schneller wieder schuldenfrei.

Trotzdem gilt grundsätzlich, dass, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder bauen möchten, Sie immer realistisch einschätzen sollten, ob Sie sich dies auch tatsächlich leisten können. Um einen groben Überblick über Ihre Immobilien- und Baufinanzierung zu bekommen, stehen Ihnen verschiedene Online Rechner zur Verfügung. Dadurch wird es Ihnen im nächsten Schritt gleich viel einfacher fallen, den passendsten Anbieter für Ihren Baukredit oder Immobilienkredit zu finden.

Fazit

Die finanzielle Förderung durch das Baukindergeld stellt Ihnen eine gute Stütze bei Ihrem Immobilienkauf oder -bau dar. Dadurch wird nicht nur Ihre Familie unterstützt, sondern auch die Altersarmut bekämpft und der Bau sozialen Wohnbaus weiter vorangetrieben.

Um die finanzielle Förderung zu erhalten, müssen Sie mindestens ein Kind haben, für welches Sie noch Kindergeld beziehen. Zudem müssen Sie noch weitere Voraussetzungen bezüglich der jeweiligen Immobilie und Ihres Einkommens erfüllen.

Dabei sollten Sie jedoch bedenken, dass das Baukindergeld Ihnen nicht als Eigenkapital dient, sondern besser zum Abbezahlen Ihrer Schulden bei der Bank benutzt werden sollte.

Über den Autor

Steven Schostag

Seit über 12 Jahren ausschließlich im Bereich der Immobilienfinanzierung tätig. Durch individuelle Lösungen können oft auch komplizierte Finanzierungen zum Erfolg geführt werden. 

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