Januar 25, 2021

Januar 25, 2021

Das Bauspardarlehen im Detail

Was genau ist ein Bauspardarlehen und welche Verwendungsmöglichkeiten gibt es?

Ein Bauspardarlehen ist ein Darlehen Ihrer Bausparkasse, welches an Ihren bereits abgeschlossenen Bausparvertrag anknüpft. Es bietet Ihnen bei der Finanzierung einer Immobile eine sehr hohe Sicherheit in Bezug auf den Zinssatz für Ihr Darlehen.

Der Zinssatz für die gesamte Laufzeit Ihrer Finanzierung steht bereits beim Abschluss Ihres Vertrags fest und kann sich im Laufe der Zeit nicht mehr ändern, unabhängig von jeglichen Veränderungen am Kapitalmarkt.

Als Bausparer haben Sie aber erst dann ein Anrecht auf Ihr Bauspardarlehen, wenn Sie die mit Ihrer Bausparkasse vereinbarte Mindestansparung erfüllt haben. Die dementsprechende Summe liegt dabei in der Regel zwischen 30 und 50 % von der gesamten Vertragssumme.

Darlehen1
Darlehen2

Wenn Sie sich für ein Bauspardarlehen bei Ihrer Bausparkasse entscheiden, dann dürfen Sie dieses für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen. Das heißt, Sie dürfen ein solches Darlehen für  Bau-, Umbau-, Erwerbs-, Renovierungs-, oder Modernisierungskosten einer Immobilie nutzen.

Für das gewerbliche Bauen darf ein Bauspardarlehen nur dann eingesetzt werden, wenn dieses Bauvorhaben final zur Versorgung eines Wohngebietes beiträgt. Außerdem dürfen Sie ihr Darlehen auch für Aus- und Weiterbildungskosten für sich oder für einen nahen Angehörigen verwenden.

Dazu zählen auch Bildungseinrichtungen wie Universitäten, Fachhochschulen oder Akademien inklusive zuzüglicher Kosten für beispielsweiße Lernmaterialien oder Auslandssemester.

Weitere Verwendungszwecke sind Pflegeausgaben wie Kosten für ein Pflegeheim, Therapien, Kuraufenthalte, medizinische Behelfe oder Ausgaben für Pflegepersonal. Sie haben auch die Möglichkeit, pflegebedürftige nahe Angehörige finanziell zu unterstützen.

Wie funktioniert das Bauspardarlehen?

Ihr Bauspardarlehen besteht aus mehreren Phasen.

Zu Beginn sind sie als Bausparkunde dazu verpflichtet, einen bestimmten monatlichen Sparbetrag einzuzahlen. Die Höhe dieses Betrags ist abhängig von Ihrer gesamten Bausparsumme. Sie haben auch die Möglichkeit, monatliche Sondertilgung nach eigenem Belieben zu leisten. Auf die eingezahlten Beträge erhalten Sie dann auch Zinsen von Ihrer Bausparkasse.

Sobald Sie die vereinbarte Mindestansparung erfüllt haben, wird Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif und Sie können über die komplette Bausparsumme, also Ihr angespartes Geld und das Darlehen Ihrer Bausparkasse, verfügen.

Sie müssen Ihr Geld jedoch nicht sofort verwenden, sondern haben auch die Möglichkeit, weiterhin Geld anzusparen und das zuteilungsreife Darlehen zu einem späteren Zeit in Anspruch zu nehmen. Nach spätestens zehn Jahren sollten Sie Ihr Bauspardarlehen allerdings in Anspruch nehmen, ansonsten kann Ihnen die Bausparkasse dieses kündigen.

Bei Ihrem Bausparvertrag handelt es sich auch um eine Art Kredit. Gilt dieser nämlich als zuteilungsreif, sind Sie dazu verpflichtet, zwischen Ihrer möglichen Auszahlung und der zu leistenden Rückzahlung monatliche Raten auf das Darlehenskonto einzuzahlen. Somit tilgen Sie den verbleibenden Kredit und begleichen die fälligen Zinsen.

Vor- und Nachteile

Mithilfe des Bauspardarlehens sichern Sie sich als Kunde einen niedrigen Zinssatz für die Zukunft. Außerdem haben Sie durch das Sondertilgungsrecht, über welches Sie bei den meisten Verträgen verfügen, die Möglichkeit auf individuelle und flexible Zahlungen. Somit lässt sich Ihre Restschuld deutlich einfacher begleichen.

Des Weitern bekommen Sie als Bausparer gewisse Förderungen vom Staat, wie z.B. die Wohnungsbauprämie zur Förderung Ihres Eigenkapitals von bis zu 10 % oder die Arbeitnehmersparzulage, sofern Ihr zu versteuerndes Gehalt bei einem Betrag von unter 17.900 € liegt.

Sinken die Zinsen nach dem Abschluss Ihres Vertrags, zahlen Sie zukünftig vergleichsweiße hohe Zinsen an Ihre Bausparkasse. Außerdem zahlen Sie relativ hohe Rückzahlungsraten, da die entsprechende Zeitspannen kurz sind. Hinzu kommen noch die Kosten, die Sie zum Abschluss Ihres Vertrags zu zahlen haben. Man spricht dabei von einer Abschlussgebühr, welche in der Regel zwischen 1 und 1,6 % der gesamten Bausparsumme liegt.

Recht auf Sondertilgung

Ihr Sondertilgungsrecht ist ein großer Vorteil für die Tilgung Ihres Bauspardarlehens.

Sie leisten eine einmalige Zahlung, die deutlich höher ist als Ihre normale Monatsrate oder Sie leisten regelmäßige Sonderzahlungen in Form von kleineren Beträgen außerhalb der monatlichen Raten. Somit können Sie ihr Bauspardarlehen im Regelfall deutlich schneller tilgen.

 Dabei ist jedoch wichtig zu beachten, dass Ihnen nicht jede Bausparkasse ein solches Recht in Ihrem Vertrag anbietet. Sofern Sie laut Vertrag ein Recht auf eine Sondertilgung haben, sollten Sie auch darauf achten, dass die Bausparkasse Ihnen keine zu hohen Zinssätze auf diese Tilgung anrechnet. Ansonsten kann die Sondertilgung finanziell auch schnell zum Nachteil für Sie werden.



Umschuldung

Häufig kann sich eine Umschuldung für Sie als Bausparer lohnen, sofern das Zinsniveau nach Abschluss Ihres Vertrag sinken sollte. Ein abgeschlossener Bausparvertrag hat in der Regel eine lange Laufzeit über teilweise mehrere Jahrzehnte. Das Zinsniveau kann sich während dieser Zeitspanne enorm verändern, sowohl zu Ihren Gunsten als auch dagegen.

Für eine Umschuldung müssen Sie Ihren aktuellen Vertrag bei Ihrer Bausparkasse kündigen.

Wenn Sie Ihren abgeschlossenen Bausparvertrag mit dem Anspruch auf Ihr Bauspardarlehen bei Ihrer Bausparkasse während der Einzahlungszeit kündigen möchten, haben Sie dazu eine Frist von drei bis sechs Monaten vorgegeben. Diese Fristen können allerdings auch abweichen, je nach Bausparkasse. Sollten Sie Ihren Vertrag bereits vor der üblichen Frist kündigen, dann fällt bei der Auszahlung Ihrer Summe eine Gebühr an.

Sofern Sie Ihre mit der Bausparkasse vereinbarte Mindestansparung erfüllt haben und sich in der Darlehensphase befinden, bekommen Sie Ihr Geld bei einer Kündigung ohne jegliche Gebühren und einschließlich der Erträge aus den Zinsen ausgezahlt.

Bevor Sie kündigen sollten Sie sich aber in jedem Fall rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung kümmern!

Für eine optimale Umschuldung Ihres Bauspardarlehens sollten Sie dann vor allem nach einem Angebot mit deutlich günstigerem Zinssatz Ausschau halten, sodass sich diese trotz Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühren auch final lohnt.

Die wichtigsten Aspekte, die bei einer Umschuldung von Ihnen beachtet werden müssen, sind neben den aktuellen Zinsen die verbleibende Restschuld und Restzeit.

Bauspardarlehen oder Bankdarlehen?

Wenn Sie sich für den Kauf einer Immobilie entscheiden, dann sind Sie in den meisten Fällen auf eine Art der Finanzierung angewiesen. Die beliebtesten Formen der Finanzierung sind in Deutschland der klassische Kredit bei einer Bank und der Bausparvertrag bei einer Bausparkasse.

Der Unterschied dabei ist, dass Sie den Kredit einer Bank sofort erhalten können, während Sie bei einem klassischen Bausparvertrag zuerst eine gewisse Summe ansparen müssen. Ihr gewünschtes Bauspardarlehen erhalten Sie dann immer erst nach Zuteilungsreife.

Als Kunde ist es also Ihre Aufgabe, die Zeitspanne zu berücksichtigen und zu wissen, ob Sie bereits jetzt eine eigene Immobilie kaufen möchten oder erst in der Zukunft bzw. in einigen Jahren.

Beim Bauspardarlehen haben Sie zwar die Möglichkeit, sich einen soliden Zinssatz für die Zukunft zu sichern, werden aber auch mit den stetig steigenden Immobilienpreisen konfrontiert. Die Preise auf dem Immobilienmarkt steigen über die Jahre, in denen Sie eine gewisse Summe in Ihren Bausparvertrag einzahlen, weiter an.

Wenn Sie keine für Sie optimale Lösung zur Finanzierung Ihrer Immobile finden können, haben Sie seit einigen Jahren auch die Möglichkeit auf ein Kombidarlehen bei manchen Bausparkassen.

Bei so einem Kombidarlehen schließen Sie einen klassischen Bausparvertrag ab und erhalten Ihr Bauspardarlehen sofort, ohne eine bestimmte Mindestansparung erfüllen zu müssen. Nach dem Erhalt Ihres Darlehens, zahlen Sie dann Ihre Zinsen dafür und Sparen das Guthaben an, mit welchem Ihr Darlehen dann später getilgt wird.

Vorteile beim Bausparen für junge Erwachsene

Als junger Erwachsener in einem Alter von bis zu 25 Jahren haben Sie beim Bausparen den Vorteil, dass Sie eine Wohnungsbauprämie erhalten können, sofern Ihr Jahreseinkommen unter 35.000 € liegt. Mit dieser Prämie soll der Bau neuer Wohnungen vom Staat gefördert werden.

Diese Prämie können Sie, genauso wie Ihr gesamtes Bausparguthaben, beliebig verwenden, sofern Sie bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind oder waren. Beliebte Ausgaben sind in solchen Fällen oftmals der Führerschein, das erste Auto oder Einrichtung für die erste Wohnung. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Ihr Bausparvertrag mindestens sieben Jahre lang gespart werden muss.

Bausparvertrag übertragen

Ihren vollständigen Bausparvertrag können Sie in der Regel völlig problemlos an Ihre Familienmitglieder übertragen. Sofern Sie Ihren Vertrag nicht mehr benötigen, ist die Weitergabe oftmals kostengünstiger als eine Kündigung bei Ihrer Bausparkasse.

Dabei ist allerdings wichtig, den Vertrag erst nach mehreren Jahrzehnten, bzw. nach der Ansparphase an eine weitere Person zu übertragen. Bei vorzeitiger Beendigung kommen nämlich Abschlussgebühren aus Sie zu.

Sofern Sie Ihren Bausparvertrag an Verwandte übertragen möchten, dann bleibt der Anspruch auf das Bauspardarlehen für den künftig neuen Bausparer mit Ihrem dann ehemaligen Vertrag bestehen. Sie verlieren Ihren Anspruch dann allerdings.

Sie können auch nur den Anteil des Bauspardarlehens abtreten, anstelle von Ihrem gesamten Bausparvertrag. Dafür lassen Sie sich Ihre ersparte Summe auszahlen und der neue Bausparer muss eigenes Geld einzahlen und ansparen, um später dann das Darlehen in Anspruch nehmen zu können.

Ihre Bausparkasse muss einer solchen Übertragung Ihres Bauspardarlehens oder Ihres gesamten Bausparvertrags allerdings nicht zustimmen. Jede Bausparkasse hat das Recht, die Übertragung eines Vertrags zu verweigern, da sie laut Gesetz nicht dazu gezwungen werden kann, einen Vertrag mit einer außenstehenden dritten Person aufzunehmen.

Wenn Sie Ihren Bausparvertrag mit anschließendem Bauspardarlehen vererben möchten, dann haben Sie die Möglichkeit, eine begünstigte Person in Ihrem Testament zu bestimmen.

Falls eine solche Person jedoch nicht erbberechtigt ist, müssen Sie diese durch eine Begünstigtenerklärung in Absprache mit Ihrer Bausparkasse als Nachkommen Ihres Vertrags festlegen. Sofern Sie vor Ihrem Tod keine genauen Angaben bezüglich der Begünstigten Ihres Bausparvertrages machen, erhalten Ihre natürlichen Erben diesen.

Sollten Sie selbst einen Bausparvertrag vererbt bekommen, dann dürfen Sie diesen bei Bedarf mit sofortiger Wirkung kündigen und sich die eingezahlte Summe auszahlen lassen. Andernfalls können Sie den Vertrag auch zu den bisherigen Konditionen weiterführen oder gar nicht erst in Anspruch nehmen.

Über den Autor

Steven Schostag

Seit über 12 Jahren ausschließlich im Bereich der Immobilienfinanzierung tätig. Durch individuelle Lösungen können oft auch komplizierte Finanzierungen zum Erfolg geführt werden. 

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