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Juni 26, 2013

Juni 26, 2013

Bauspardarlehen – Konditionsgünstige Finanzierungsalternative

Das Grundprinzip des Bausparens

Die Grundidee des Bausparens basiert auf dem kollektiven Zwecksparen. Alle Inhaber eines Bausparvertrages leisten ihre regelmäßigen Beiträge um das festgelegte Bausparguthaben zu erreichen. Gleichzeitig können die Bausparkassen mit dem bereits angesammelten Guthaben die konditionsgünstigen Bauspardarlehen vergeben. Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages erwirbt der einzelne Sparer das Recht auf die verzinsliche Rückzahlung des angesammelten Bausparguthabens und die Gewährung eines zinsgünstigen Bauspardarlehens. Bausparverträge werden mit dem Hintergrund der Vermögensbildung und der Finanzierung von Wohneigentum abgeschlossen. Nach der Ansparphase ist mit dem Erreichen der Bewertungskennzahl die Zuteilungsreife erreicht. Das Bauspardarlehen kann in Anspruch genommen werden und wird über einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum getilgt. Bauspardarlehen sind günstig verzinst, so dass eine höhere Tilgung möglich ist. Weitere Informationen zum Bauspardarlehen finden Sie auch unter der Webseite Kreditzentrale.com.

Verwendung des Bauspardarlehens

Einen genauen Zuteilungstermin dürfen Bausparkassen aufgrund des gültigen Bausparkassengesetzes nicht an ihre Kunden mitteilen. Ausschlaggebend für die Zuteilungsreife eines Bausparvertrages sind die Vollständige Einzahlung des Bausparguthabens und das Erreichen einer festgelegten Bewertungskennzahl. Sind beide Bedingungen erfüllt, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif und das Bauspardarlehen kann in Anspruch genommen werden. Gleichzeitig haben Inhaber eines Bausparvertrages auch die Möglichkeit, einen Zwischenkredit zu beantragen. Der zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme noch nicht zuteilungsreife Bausparvertrag kann als Zwischenkredit dienen. Ein nicht zuteilungsreifer Bausparvertrag kann zur Zwischen- und Vorfinanzierung eines Fälligkeitsdarlehens gleichermaßen eingesetzt werden. Das Bauspardarlehen wird bereits vor der Zuteilungsreife in Anspruch genommen und der daraus resultierende Zwischenkredit wird bei Fälligkeit vollständig getilgt. Die Rückzahlung eines derartigen Zwischenkredites wird bei Erreichen der Bewertungskennzahl aus der gesamten Bausparsumme geleistet. Die Bausparsumme setzt sich hier aus dem angesammelten Bausparguthaben und dem zugesicherten Bauspardarlehen zusammen. Während der Zeit der Vor- oder Zwischenfinanzierung werden weiterhin die Ansparleistungen zum Erreichen des Mindestsparguthabens geleistet, wenn dieses noch nicht erreicht ist. Ist aufgrund der Mindestlaufzeit nur die Vertragslaufzeit noch nicht vollständig erreicht, werden zur Zwischen- und Vorfinanzierung die anfallenden Zinsen erbracht. Ein Bauspardarlehen eignet sich aufgrund des günstigen Zinssatzes zur Verwendung bei einer kombinierten Bau- und Immobilienfinanzierung. Das Bauspardarlehen kann mit einem Annuitätendarlehen eines Kreditinstitutes kombiniert werden und den dortigen Finanzierungsbedarf deutlich senken. Zudem kann ein zuteilungsreifer Bausparvertrag und das daraus verfügbare Bauspardarlehen zur Ablösung und Umschuldung verwendet werden. Ausschlaggebend ist bei der Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens stets die wohnwirtschaftliche Verwendung. Dieses muss zur Umschuldung, zur Nutzung eines Kombidarlehens und zur Zwischen- und Vorfinanzierung gleichermaßen nachgewiesen werden.

Staatliche Förderung des Bausparens

Die Vermögensbildung über einen Bausparvertrag unterliegt in mehrfacher Hinsicht der staatlichen Förderung. Arbeitnehmer können ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag fließen lassen und Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen. Zudem bestehen Förderungsmöglichkeiten über die Wohnungsbauprämie. Darüber hinaus kann der Bausparvertrag aufgrund des Eigenheimrentengesetzes mit der Riester-Förderung kombiniert werden. Beim Abschluss eines Bausparvertrages kann ein entsprechend gefördertes Produkt gewählt werden, so dass hier eine weitere staatliche Förderungsmöglichkeit wahrgenommen werden kann. Das Eigenheimrentengesetz lässt es zu, dass Sparer über einen Bausparvertrag die Förderung durch Wohnriester erhalten können. Wer dem förderungsberechtigten Personenkreis angehört, kann hier eine jährliche Grundzulage von 154 Euro erhalten. Zudem erhalten Personen mit einem riestergeförderten Bausparvertrag eine Kinderzulage von 300 Euro bzw. 185 Euro je Kalenderjahr. So können im Zusammenhang mit der Baufinanzierung neben den KFW Förderprogrammen auch Förderunge wie Wohnriester oder Wohnungsbauprämie über ein Bauspardarlehen genutzt werden.

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Über den Autor

Steven Schostag

Seit über 12 Jahren ausschließlich im Bereich der Immobilienfinanzierung tätig. Durch individuelle Lösungen können oft auch komplizierte Finanzierungen zum Erfolg geführt werden. 

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