Juni 15, 2013

Juni 15, 2013

Bereitstellungszinsen

Was sind Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen kommen meist dann ins Spiel, wenn der Kreditvertrag mit einem festen Zins bereits geschlossen wurde, die Auszahlung des Darlehens aber erst einige Zeit später erfolgt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der bisherige Eigentümer der Immobilie erst in einigen Monaten ausziehen möchte oder das Darlehen in Teilbeträgen ausgezahlt wird, wie es in der Praxis sehr häufig bei einem eigenen Bauvorhaben oder beim Kauf einer Immobilie von einem Bauträger vorkommt. Die Bauphase kann sich bis zu 2 Jahren hinziehen.

Nun muss Ihnen die Bank den ursprünglichen Zins aus dem Darlehensvertrag garantieren, auch wenn die Auszahlung erst 1 oder 2 Jahren später erfolgt. Auch dann, wenn der Marktzins gestiegen ist. Da die Bank nur auf ausgezahltes Geld Zinsen verdienen kann, berechnet sie nach einem gewissen Zeitraum Bereitstellungszinsen auf den noch nicht ausgezahten Betrag. In der Regel sind das 0,25% pro Monat auf das Geld, was noch nicht abgerufen wurde. Es gibt von Beginn an eine Zeitspanne, in der keine Bereitstellungszinsen gezahlt werden, die sogenannte bereitstellungszinsfreie Zeit.

Diese variiert von Bank zu Bank zwischen einem und zwölf Monaten. Einige Banken sind flexibel, was diesen Zeitraum angeht und bieten gegen Zinsaufschläge eine Verlängerung an, andere haben festgelegte Zeiträume, von denen sie nicht abweichen.

Ein Beispiel für festgelegte bereitstellungszinsfreie Zeiträume ist die KfW. Das Wohneigentumsprogramm 124 hat 4 Monate frei und das KfW Programm 153 hat 12 Monate frei. Davon kann nicht abgewichen werden.

Einige Tipps im Zusammenhang mit Bereitstellungszinsen:

  • Eventuell macht es Sinn das Darlehen zu stückeln: z.B. in einen Teil mit 3 , einen mit 6 und einen mit 12 Monaten. Das hat zur Folge, dass die 3 und 6 Monate Darlehens-Bausteine meist günstiger sind als die mit 12 Monaten. So sparen Sie über die gesamte Laufzeit einiges an Zinskosten.
  • Werden KfW Kredite mit eingebaut, dann achten Sie daruf, dass zuerst das KfW124 Darlehen mit 4 Monaten bereitstellungszinsfreier Zeit ausgezahlt wird und  erst am Ende das KfW 153 mit 12 Monaten bereitstellungszinsfreier Zeit. Hier sind Sie nämlich frei, was die Auszahlungsreihenfolge angeht.
  • In manchen Fällen lohnt es sich sogar einige Bereitstellungszinsen zu zahlen, da Sie der sonst erhöhte Zins über die gesamte Laufzeit teuerer kommen würde. Ein Hilfsmittel um dies korrekt zu kalkulieren ist bei einem Neubauvorhaben der Zahlungsplan des Bauträgers.Im Zahlungsplan ist genau festgelegt, wann welche Zahlung fällig wird. So lassen sich Bereitstellungszinsen besser kalkulieren. Hier gibt es mehr Tipps zum Thema Top Zinsen für Baudarlehen.
  •  Bereitstellungszinsen sind nicht in den Effektivzinsen eingerechnet. Behalten Sie diese Position also im Auge.

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Über den Autor

Steven Schostag

Seit über 12 Jahren ausschließlich im Bereich der Immobilienfinanzierung tätig. Durch individuelle Lösungen können oft auch komplizierte Finanzierungen zum Erfolg geführt werden. 

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