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April 23, 2014

April 23, 2014

Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden!

Vorfälligkeitsentschädigung umgehen

Viele Darlehensnehmer würden gern aus Ihren alten Kreditverträgen aussteigen, um die aktuellen günstigen Zinsen nutzen zu können. In den vergangenen Jahren sind die Zinsen Schritt für Schritt weiter gesunken. Unter normalen Umständen gibt es für den Darlehensnehmer nur folgende Optionen, um aus aktuellen Kreditverträgen aussteigen zu können:

  1. Nach 10 Jahren gibt es ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. Sie haben z.B. am 01.02.2003 einen Darlehensvertrag mit 15 Jahren Zinsfestschreibung unterschrieben. Dann können Sie per heute kündigen und müssten noch 6 Monate Kündigungsfrist abwarten. In dieser Situation fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
  2. Sie verkaufen Ihre Immobilie. Hier räumt der Gesetzgeber ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht ein. Im Unterschied zum Punkt 1. kann und wird die Bank hier ein Vorfälligkeitsentgelt verlangen.
  3. Sie haben einen Kreditvertrag mit variablen Zinsen oder ein Bauspardarlehen. Diese Kreditarten sind ebenfalls sofort ablösbar, ohne dass eine Vorfälligkeit zum Tragen kommt.

In allen anderen Fällen muss die Bank Sie nicht aus dem Darlehensvertrag lassen und kann auf Erfüllung des Vertrages bestehen. In diesem Fall können Sie durch einen Vorfälligkeitsentschädigungsrechner den Betrag im Vorfeld grob ermitteln.

Die Möglichkeit des Widerrufs durch Fehler in der Ausgestaltung des Darlehensvertrages

Kreditinstitute und Banken beharren bei Hausfinanzierungen auf Ihre Verträge und verlangen in der Regel einen Schadensersatz in Form von einer Vorfälligkeitsentschädigung. Allerdings gab es im Jahre 2002 einige gesetzliche Änderungen. Diese Änderungen bezogen sich auch auf das Widerrufsrecht in Darlehensverträgen. Die Banken begannen daraufhin, Ihre Widerrufsbelehrung anzupassen. Hierbei wurden von Bankenseite bei der Abfassung vermehrt Fehler gemacht. Sind die Vorgaben zum Widerruf und zur Widerrufsbelehrung nicht eingehalten worden, so ergibt sich in der Folge für alle Kunden ein zeitlich nicht befristetes Widerrufsrecht. Grundlage hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch.

Aufgrund dieser formellen Fehler in vielen Kreditverträgen sollten Endverbraucher prüfen lassen, ob eine vorzeitige Auflösung des Vertrages möglich ist. In diesem Zuge wird dann keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

So können Darlehensnehmer eine aktuelle Umschuldung des Kredites in einen neuen Vertrag mit zum Teil wesentlich besseren Konditionen vornehmen.

Darlehensverträge prüfen lassen

Wer den Baufinanzierungsvertrag widerrufen möchte, muss zunächst die Fehler in der Widerrufsbelehrung kennen. Da die Banken trotz Fehler in erster Linie auf Ihre Verträge beharren, sollte hier anwaltliche Unterstützung in Anspruch genommen werden. Wichtig ist auch die Reihenfolge der Schritte, welche der Verbraucher gehen sollte. Als Grundlage wird eine Zusage der neuen Bank benötigt, bevor das alte Darlehen widerrufen werden sollte. Daher ist professionelle Unterstützung durch einen Finanzierungsexperten notwendig.

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Tipp:

Wenn es um das Thema Umschuldung geht, lassen Sie Ihre Darlehensverträge durch einen Anwalt prüfen. Je nachdem, wann Ihr Vertrag geschlossen wurde, besteht eine berechtigte Hoffnung, ohne Vorfälligkeitsentschädigung das Darlehen umschulden zu können.

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Über den Autor

Steven Schostag

Seit über 12 Jahren ausschließlich im Bereich der Immobilienfinanzierung tätig. Durch individuelle Lösungen können oft auch komplizierte Finanzierungen zum Erfolg geführt werden. 

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