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Dezember 1, 2020

Dezember 1, 2020

Baufertigstellungsversicherung

Mit der Auftragsvergabe für einen Neubau geht der Bauherr zunächst selbstverständlich davon aus, dass die beauftragten Firmen, der Bauträger, der Architekt oder der Fertighaushersteller alle Arbeiten bis zum Einzug ordnungsgemäß fertigstellen.

Leider ist das nicht immer der Fall. Es besteht immer die Möglichkeit, dass einer der Partner Insolvenz anmelden muss. Das bedeutet oftmals auch das Ende der Leistungsausführung. Mit jedem Tag der vergeht, werden Zinsen fällig, die vom Bauherrn getragen werden müssen. Sollte dies der Fall sein, springt die Baufertigstellungsversicherung ein und übernimmt den Schaden.

Normalerweise wird zwar nur für das gezahlt, was bereits abgearbeitet wurde. Das Problem ist eher das Ruhen der Baustelle. Es muss ein Nachfolger gefunden werden, der die begonnen Arbeiten fortsetzt, die Preise sind möglicherweise nicht mehr die gleichen, die der alte Auftragnehmer verlangt hat. Kommt ein Bauherr nun in eine solche Situation kann das schnell die finanziellen Grenzen erreichen, wenn keine Baufertigstellungsversicherung abgeschlossen wird. Der Bauherr hat in diesem Fall ganz klar am falschen Ende gespart.

Baufertigstellungsversicherung bei Mehrkosten

Grundsätzlich kommt die Baufertigstellungsversicherung für Mehrkosten auf, die im Rahmen einer Insolvenz entstehen und wird auch die höheren Baukosten übernehmen. Mit dieser Versicherung werden sowohl zusätzliche Zinsleistungen sowie höhere Baukosten abgedeckt und übernommen. Wichtig ist zudem, dass auch Zeiten nach Bauende während der Gewährleistungsfristen mit in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Auch während dieser Zeit kann es zu Kosten aus Gewährleistungsansprüchen kommen. Aber von wem soll der Bauherr diese verlangen, wenn die Firma oder ein anderweitiger Partner insolvent ist?

Es besteht die Möglichkeit das der Bauherr die Versicherung abschließt, aber die Regel ist, dass der Baupartner diese Risiken mitversichert und dem Bauherrn entsprechend in Rechnung stellt oder diese Kosten bereits in der Kalkulation enthalten sind. Aber auch Versicherungen sichern sich ab und überprüfen zunächst, ob die Firma, die sich für die Baufertigstellungsversicherung interessiert, solvent ist.


Baufertigstellungsversicherung für Bauherren

Es werden verschiedene Arten von Baufertigstellungsversicherungen angeboten. Die erste ist die Ausführungsbürgschaft, die den Bauherren gegen eine Insolvenz des Partners absichert.

Als nächstes gibt es die Gewährleistungsbürgschaft, die für einen bestimmten, gesetzlich festgelegten Zeitraum, während der Gewährleistungsfrist nach Bauende, für eventuelle finanzielle Schäden aufkommt.

Eine weitere Baufertigstellungsversicherung ist die Vertragserfüllungsbürgschaft. Darin enthalten ist sowohl die Ausführungsbürgschaft als auch die Gewährleistungsbürgschaft. Nur diese Kombination sichert den Bauherrn in alle Richtungen ab. Sollte der Partner entsprechende Sicherheiten hinterlegen, kann unter Umständen darauf verzichtet werden. Das ist aber unbedingt vorab zu prüfen, um nicht sprichwörtlich mit leeren Händen dazustehen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass neben einer Feuerrohbauversicherung und einer Bauleistungsversicherung die Baufertigstellungsversicherung eine der wichtigen Versicherungen während der Bauphase und darüber hinaus ist. Sollte der Baupartner eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben, ist es nicht unbedingt erforderlich, dass der Bauherr dies selbst machen muss. Dies sollte im Vorfeld geklärt und überprüft werden.

Über den Autor

Steven Schostag

Seit über 12 Jahren ausschließlich im Bereich der Immobilienfinanzierung tätig. Durch individuelle Lösungen können oft auch komplizierte Finanzierungen zum Erfolg geführt werden. 

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