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Juli 7, 2013

Juli 7, 2013

Festzinsdarlehen mit Ausstiegsoption

An veränderte Bedürfnisse anpassbares Darlehen – Festzinsdarlehen mit Ausstiegsoption

Die Finanzierung über ein Festzinsdarlehen mit Ausstiegsoption orientiert sich an einem in Amerika bereits weit verbreiteten und langjährig umgesetzten Finanzierungsmodell. Die Finanzierung über ein Festzinsdarlehen mit der Vereinbarung über eine Ausstiegsoption wird in Zusammenhang mit dem Modell der Lebensabschnittsimmobilie genannt. Das Modell der Lebensabschnittsimmobilie verfolgt den Hintergrund der Anpassung der Immobilie an die durch den Lebensabschnitt bedingten Bedürfnisse und Wünsche des Besitzers. Im Laufe der Jahre und durch die Veränderung der individuellen Bedürfnisse verändern sich die Ansprüche an eine selbstgenutzte Immobilie erheblich. Mit der Finanzierung über ein Festzinsdarlehen mit Ausstiegsoption können solche Veränderungen abgefangen und konditionsstark finanziert werden. Der Hintergedanke bei einem Festzinsdarlehen ist die Inanspruchnahme einer günstigen Finanzierung mit einer langfristigen Zinsfestschreibung. Trotz der Zinsbindungsfrist wird eine Möglichkeit zum Ausstieg aus dem während der Laufzeit nur schwer kündbaren Festzinsdarlehen vereinbart. Die Vereinbarung über die Ausstiegsoption wiederum kann verschiedene Gründe beinhalten und den Darlehensnehmer bei Eintritt des Ereignisses von der weiteren Finanzierung über das Festzinsdarlehen loslösen. Das Festzinsdarlehen ist als Annuitätendarlehen oder als endfälliges Darlehen möglich.

Festzinsdarlehen ohne Ausstiegsoption – Langfristige Bindung und eingeschränkte Kündigung

Festzinsdarlehen zeichnen sich durch eine lange Zinsfestschreibung und die entsprechende Zinsbindungsfrist aus. In der Regel erfolgt die Festschreibung des bei der Darlehensaufnahme gewährten Zinssatzes für einen Zeitraum von 10, 15 oder 20 Jahren. Bei den herkömmlichen Festzinsdarlehen ist eine ordentliche Kündigung und somit ein Ausstieg aus der Darlehensvereinbarung nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. Bei Festzinsdarlehen mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren kann der Darlehensnehmer einen Monat vor Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist eine ordentliche Kündigung durchführen. Bei Festzinsdarlehen mit einer Laufzeit von mehr als zehn Jahren kann ein Ausstieg aus der laufenden Finanzierung erst nach Ablauf des zehnten Rückzahlungsjahres erfolgen. Hierbei muss dann eine Kündigungsfrist von sechs Monaten eingehalten werden. Soll während der ursprünglich vereinbarten Laufzeit und vor dem Ablauf der Zinsbindungsfrist ein Ausstieg aus dem Festzinsdarlehen erfolgen, fordert der Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese kann in Abhängigkeit von der Höhe des Darlehens und dem Zeitpunkt der Kündigung sehr hoch ausfallen. Bei den Festzinsdarlehen mit Ausstiegsoption werden diese Kündigungsfristen außer Kraft gesetzt. Ein Darlehen mit Ausstiegsoption wird auch als kündbares Festzinsdarlehen bezeichnet und kann unter der Erfüllung von festgelegten Umständen oder Voraussetzungen während der Laufzeit gekündigt werden.

Ausstiegsoption vereinbaren – Zinsaufschlag oder einmalige Gebühr als Gegenleistung

Die für das Festzinsdarlehen vereinbarte Ausstiegsoption wird von Darlehensgebern nicht ohne weiteres akzeptiert. Bei einem Festzinsdarlehen mit Ausstiegsoption wird bei einer vorzeitigen Beendigung der ursprünglich vereinbarten Finanzierung keine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben. Im Gegenzug für den Verzicht auf die Vorfälligkeitsentschädigung fordern die Anbieter der Festzinsdarlehen für die Ausstiegsoption einen pauschalen Zinsaufschlag oder aber eine einmalige Gebühr. Die einmalige Gebühr dient dem Darlehensnehmer dazu, sich von der Vorfälligkeitsentschädigung freizukaufen. Die Höhe der vom Darlehensgeber erhobenen Gebühr richtet sich nach den Gründen, die der Darlehensnehmer absichern möchte. Die Ausstiegsoption gegen Gebühr kann bei einem Festzinsdarlehen verschiedene Gründe haben und die individuellen Wünsche des Darlehensnehmers abdecken. Hier kann im weiteren Sinne die Absicherung bei einer beruflichen Veränderung in Verbindung einem berufsbedingtem Wohnortwechsel oder der Eintritt eines sogenannten Härtefalls erfolgen. Als Härtefälle können Darlehensnehmer hier die Ausstiegsmöglichkeit bei Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit abdecken. Wer sich hier nicht einschränken möchte und einfach ein zinssicheres Darlehen mit einer flexiblen Kündigungsmöglichkeit sucht, der kann dies über den Zinsaufschlag erreichen. Die Darlehensgeber fordern hier einen individuellen Aufschlag auf den üblichen Nominalzins. Dieser Zinsaufschlag für die Ausstiegsoption ohne die Vereinbarung von besonderen Gründen liegt in der Regel zwischen 0,4 und 0,5 Prozentpunkten auf den für ein vergleichbares Festzinsdarlehen gültigen Nominalzins. Darlehensnehmer sollten sich hier aufgrund ihrer persönlichen Situation und den voraussichtlichen zukünftigen Entwicklungen darüber im Klaren sein, ob der Zinssaufschlag oder die pauschale Gebühr für die Ausstiegsoption die bessere Variante darstellt.

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Über den Autor

Steven Schostag

Seit über 12 Jahren ausschließlich im Bereich der Immobilienfinanzierung tätig. Durch individuelle Lösungen können oft auch komplizierte Finanzierungen zum Erfolg geführt werden. 

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